Planegg:Lärm ist nun Sache des Landratsamts

Die Gemeinde wird künftig keine eigene Lärmschutzverordnung mehr haben. Der Gemeinderat folgte jetzt einer Empfehlung der Verwaltung, die seit 2018 bestehende Verordnung ersatzlos zu streichen, da alle dort fixierten Bestimmungen ohnehin im Bundesimmissionsschutzgesetz und in entsprechenden bayerischen Gesetzen verankert seien. Das damit verbundene Ordnungswidrigkeitsgesetz werde außerdem durch das Landratsamt angewendet, sagte Juliane Hasenknopf von der Rathaus-Verwaltung. Dort gebe es sogar eine eigene Stelle für die Verfolgung entsprechender Vergehen. Bisher haben auch Mitglieder der Planegger Verwaltung Klagen oder Anzeigen aus der Bevölkerung prüfen müssen. Der Aufwand dafür, so Hasenknopf, "steht nicht im Verhältnis zum Nutzen der Verordnung für die Gemeinde". Das Gesetz enthält unter anderem Bestimmungen über eine zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder die Benutzung von Musikinstrumenten oder Tonträgern.

© SZ vom 10.07.2021 / RAR - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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