Planegg:Glück darf tiefer graben

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Gemeinde gibt Widerstand gegen Antrag des Kiesunternehmens auf

Von Rainer Rutz, Planegg

Das Gräfelfinger Kiesunternehmen Glück darf den Kiesabbau auf elf Flurnummern einer Grube südlich der Münchner Straße in Planegg weiter und vor allem tiefer vorantreiben. Die Gemeinde Planegg hatte die Zustimmung zunächst versagt, musste sich allerdings jetzt einer fachlichen Beurteilung durch das Landratsamt München beugen. Die Gutachter sehen - im Gegensatz zu etlichen Gemeinderäten - keine Gefahr für das Trinkwasser, wenn Glück die alte, aus dem Jahre 1991 stammende Kiesgrube noch tiefer auskiest, als ohnehin schon erlaubt war.

Einen entsprechenden Antrag des Unternehmens hatte der Gemeinderat im Oktober 2019, also vor der Kommunalwahl, zunächst auf Eis gelegt. Man versagte die Zustimmung, weil, wie es in der Vorlage der Verwaltung hieß, "bei einer tieferen Auskiesung wegen der Inhomogenität der Grundwasserstände nicht gewährleistet werden kann, dass das Grundwasser nicht beeinträchtigt wird". Eine von der Gemeinde beantragte Fristverlängerung lehnte das Landratsamt ab. In der Zwischenzeit hatte die Behörde - sie ist letztlich für die Genehmigungsverfahren zuständig - gutachterlich festgestellt, dass "durch zusätzliche Rammpegel, die im hydrologischen Gutachten gefordert werden und durch das Landratsamt überwacht werden, eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht zu befürchten steht". Außerdem habe das Wasserwirtschaftsamt die Änderung des Bescheids positiv beurteilt.

Rathaus-Geschäftsführer Stefan Schaudig sagte in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses, man schließe sich nun der Überzeugung des Landratsamts an, "dass eine tiefere Auskiesung unproblematisch" sei. Schaudig: "Die Fachbehörden sagen Ja." Man könne zwar den Klageweg beschreiten, "aber das hat wenig Aussicht auf Erfolg." Philipp Pollems (parteifrei) regte an, die Zustimmung der Gemeinde mit dem Hinweis zu verbinden, die angeblich schützenden Rammpegel "vor der Auskiesung zu setzen". Dieser Änderung stimmten alle Gemeinderäte zu.

© SZ vom 22.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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