Perlach:Städtisches Veto gegen Bordell-Ausbau bestätigt

Das Verwaltungsgericht hat wie erwartet die Klagen gegen die Nichtgenehmigung weiterer bordellähnlicher Betriebe an der Hofer Straße 19 und 19 b abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung am Montag hatte die 8. Kammer unter Vorsitz von Richterin Marion Pauli-Gerz dies bereits durchblicken lassen. Die Richterin hatte unter anderem ausgeführt, dass mit weiteren 49 Zimmern für diverse Studios auch in einem Gewerbegebiet das Maß des Zumutbaren überschritten werde. Zudem sei nicht auszuschließen, dass in den Zimmern auch gewohnt werde, was in reinen Gewerbegebieten nicht zulässig sei. Die Kammer folgte damit der Stadt München, die die Genehmigung untersagt hatte. Die Grundstückseigner hatten dagegen geklagt. Die Begründung des Urteils wird in ein paar Wochen vorliegen. Die Entscheidung, die am Dienstag bekannt wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Gründe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München die Zulassung der Berufung beantragt werden. Ob die Grundstückseigner diesen Weg gehen werden, ist noch offen. Ihr Prozessbevollmächtigter Michael Hauth war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

© SZ vom 27.01.2016 / anna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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