Perlach:Bordell-Betreibern droht Niederlage

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Das Verwaltungsgericht lässt in der mündlichen Verhandlung erkennen, dass es Studios an der Hofer Straße im Perlacher Gewerbegebiet für unverträglich hält

Von Anita Naujokat, Perlach

Die Stadt solle es doch auf eine Klage ankommen lassen. Das hatte der Bezirksausschuss Ramersdorf-Perlach in der Vergangenheit noch gefordert. Die Stadt hatte es darauf ankommen lassen und den bordellähnlichen Betrieb für 49 zusätzliche Zimmer an der Hofer Straße 19 und Hofer Straße 19 b im Gewerbegebiet Perlach-Süd nicht genehmigt. Die Grundstücksgemeinschaft zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht - und muss nun mit einer herben Niederlage rechnen. Zwar hat die achte Kammer unter Vorsitz von Marion Pauli-Gerz noch kein Urteil verkündet. In der Verhandlung am Montagnachmittag wurde aber mehr als deutlich, dass sie der Stadt recht geben wird.

Die Grundstückseigner vermieten die Gewerbeeinheiten an diverse Studios, die diese an die Frauen untervermieten. Zwar würden Bordelle grundsätzlich als Gewerbebetriebe angesehen, wenn auch spezieller Art, und sie seien in Gewerbegebieten zulässig, sagte die Richterin. Doch hier sei das Maß überschritten. Für Hausnummer 19 war die Nutzungsänderung für 15 Zimmer beantragt, für das rückwärtige für 34. Damit wäre zu den bisher 13 genehmigten Zimmern einer der größten Bordellbetriebe in der Stadt München entstanden. Und das ohne die genehmigten fünf Zimmer des FKK-Clubs samt Lounge auf der anderen Straßenseite. Das sei einfach zu viel und würde die regulären Gewerbebetriebe als Dauereffekt negativ beeinträchtigen. "2003 haben Sie doch genau deswegen die Nachbarn gegen zwei solcher Betriebe vertreten", bemerkte die Richterin jovial an die Adresse des Anwalts der Klagepartei, Michael Hauth.

Schwer wog für die Richterin der Umstand, dass die Betriebsbeschreibung als Bestandteil der Baugenehmigung ein Wohnen in den Zimmern nicht ausschließt. Und das sei im reinen Gewerbegebiet nicht zulässig. In Hausnummer 19 befinde sich im Dachgeschoss zudem ein Solarium, das für die Frauen zum Erholen bereitgestellt werde. "Und das ist ein Wohnelement", sagte sie. Zudem sei schon durch die Art des Betriebs Wohnen nicht ausgeschlossen. "In einer Schreinerei ist so was hingegen klar. Da gibt es keine Betten zum Übernachten." Auf den Einwand von Anwalt Hauth, in der Betriebsbeschreibung sei doch darauf geachtet worden, dass nicht gewohnt werde, erwidert sie: "Das muss aber ganz klar drinstehen, und wenn nicht, ist das bemerkenswert." Widersprüchlich sei auch, dass als Anzahl der Beschäftigten zwölf Frauen für 15 Zimmer angegeben seien. "Da passt nichts wirklich zusammen." Auch Hauths Behauptung, bei der Stadt immer wieder betont zu haben, dass die Einheiten nicht zum Wohnen bestimmt und geeignet seien, was diese zur Kenntnis genommen habe, widersprach Thomas Krämer, Jurist der Lokalbaukommission. Weder er noch der Sachbearbeiter könnten sich an solche Gespräche erinnern. Im Gegenteil, der Stadt liege die schriftliche Bestätigung einer Prosituierten vor, dort tatsächlich zu wohnen. Dies sei auch einer der Gründe gewesen, keine Genehmigung zu erteilen.

Obendrein setzte die Kammer den Streitwert nach oben. Sie hat 5000 Euro pro Zimmer angesetzt. Damit liegt er für beide Häuser jetzt bei 245 000 Euro, berechnet nach Nutzwert pro Jahr für die vermieteten Gewerbeeinheiten. Das Urteil wird beiden Parteien am Dienstag zugestellt. Die Begründung dauert noch etwas länger. Für die 49 Zimmer, die längst betrieben werden, gibt es zwar keine Genehmigung. Eine Nutzungsuntersagung aber ist laut dem Stadtjuristen auch noch nicht ausgesprochen, sprich noch nicht entschieden worden.

© SZ vom 26.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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