Pasing:Gericht lehnt Zwangsgeld ab

Eigentümer des Riegerhofs muss keine Reparaturen vornehmen

Der Riegerhof an der Planegger Straße stadtauswärts, unweit der Pasinger Moschee, ist marode. Der Wirtschaftstrakt und der ehemalige Stall sind laut Gutachter akut einsturzgefährdet, der Wohnbereich seit dem Brand 2011 unbenutzbar, zudem schadstoffbelastet. Sein Eigentümer Martin Rieger will den Riegerhof abreißen lassen, die Denkmalschutzbehörden fordern die Sanierung, weil das Anwesen zum Denkmalensemble "Ehemaliger Ortskern Pasing" gehört. Im vergangenen April traf man sich in der Sache bereits vor Gericht. Jetzt hat die achte Kammer des Verwaltungsgerichts München im Eilverfahren entschieden, dass Rieger vorerst keine Erhaltungsmaßnahmen vornehmen muss. In diesem Oktober hatte ihn die Landeshauptstadt München verpflichtet, verschiedene Erhaltungsmaßnahmen an dem Gebäude vorzunehmen wie etwa die Reparatur des vom Sturm beschädigten Daches, um das Gebäude vor eindringender Nässe zu schützen. Sollte Rieger dies unterlassen, drohte die Landeshauptstadt ihm ein Zwangsgeld von insgesamt 75 000 Euro an. Dies sei nach vorläufiger Prüfung weder verhältnismäßig noch für die Eigentümer zumutbar, hat das Verwaltungsgericht nun entschieden. Die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist zulässig.

© SZ vom 22.12.2017 / czg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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