Pasing:Freilaufender Ärger

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Stadt kündigt Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Leinenpflicht an

Von Jutta Czeguhn, Pasing

Eine "Lizenz zum Gassigehen" gibt es bislang nicht in Bayern. Der sogenannte Hundeführerschein ist eine freiwillige Angelegenheit, weshalb er auch nicht als amtlicher Nachweis angesehen wird. Eine Antwort aus dem Baureferat wird also einer Bürgerin aus dem Stadtbezirk genügen müssen. Sie hatte auf die Situation im Pasinger Stadtpark aufmerksam gemacht, wo sich auf den Wegen immer wieder Fahrradfahrer und Hunde in die Quere kämen, hatte unter anderem einen generellen Leinenzwang angeregt und den Hundeführerschein als Voraussetzung für den Freilauf ins Spiel gebracht. Dies entbehre aber einer Rechtsgrundlage, teilt nun das Referat dazu mit.

Nur für große Hunde - Schultermaß von mindestens 50 Zentimeter beziehungsweise Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, deutsche Dogge und Kampfhunde - bestehe die Möglichkeit, ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken. Nach der Münchner Hundeverordnung aus dem Jahr 2013 gelte für sie eine Leinenpflicht mit einer maximal zwei Meter langen Leine innerhalb des Altstadtrings und darüberhinaus in ausgewiesenen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf öffentlichen Märkten, Veranstaltungen, Versammlungen, im Umgriff von Kinderspielplätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen.

Dass die Hundehalter sich auch an diese Vorgabe halten, werde von einem vierköpfigen Außendienst-Team des Kreisverwaltungsreferats überwacht, teilt das Referat mit. Weil nicht nur im Pasinger Stadtpark Probleme mit freilaufenden Hunden zu beobachten seien, würden münchenweit zudem durch die städtische Grünanlagenaufsicht heuer Schwerpunktkontrollen - in Absprache mit den zuständigen Polizeiinspektionen - durchgeführt. Denn sollte es zu Problemen kommen, könnten die Beamten zügig Unterstützung leisten. Zudem sei ja über die Marke am Halsband, die alle zur Hundesteuer angemeldeten Tiere zu tragen haben, eine Identifikation des Halters möglich.

Der Tierbeirat der Landeshauptstadt ist aktuell mit einem Prüfauftrag befasst, in dem es unter anderem auch um den Hundeführerschein geht und der bei einer nächsten Novellierung der Hundeverordnung dem bayerischen Innenministerium vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang bittet der Bezirksausschuss Pasing-Obermenzing nun, folgende Punkte aufzunehmen: Er plädiert für größere, besser lesbare Hundemarken und eine Anleinpflicht mit einer kürzeren Leine von etwa einem Meter Länge auf Wegen, die Radfahrer und Gassigeher gemeinsam benutzen. Zudem sollten sogenannte Schleppleinen in Bereichen der Grünanlagen, die für Hunde gesperrt sind, nicht verwendet werden dürfen. Diese Art von Leine bietet dem Hund einen gewissen Bewegungsradius, um sich zu bewegen. Im Handel werden Exemplare mit Längen von bis zu 20 Metern angeboten.

© SZ vom 17.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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