Oberhaching:Petri Unheil

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Gesperrt: Im Hachinger Bach ist das Angeln derzeit verboten. (Foto: Angelika Bardehle)

Wegen einer Fisch-Seuche gilt am Hachinger Bach bis auf Weiteres ein Angelverbot des Landratsamtes

Von Iris Hilberth, Oberhaching

Für Angler ist der Hachinger Bach vorerst tabu. Grund ist eine Fischseuche mit dem komplizierten Namen "Virale hämorrhagische Septikämie" - kurz: VHS. Der Tiergesundheitsdienst Bayern war vor einigen Tagen bei einer Untersuchung auf diese Erkrankung aufmerksam geworden, bei einer Ortsbesichtigung des betroffenen Teiches am Hachinger Bach bestätigte der Amtstierarzt des Landratsamtes den Ausbruch der Seuche. Die Behörde hat daraufhin den Hachinger Bach zwischen Oberhaching und Unterhaching zum Sperrgebiet erklärt, da der betroffene Teich einen Zu- und Ablauf vom Vorfluter des Baches besitzt. Der Verzehr eines mit VHS-infizierten Fisches ist laut Landratsamt für den Menschen ungefährlich.

Glotzaugen, blasse Kiemen, Schwarzfärbung der Haut, feine Blutungen und ungewöhnliche Schwimmbewegungen: Wenn vor allem Forellen und Hechte derartige Symptome zeigen, könnte VHS der Grund sein. Probleme bei der Bekämpfung machen oft Fische, die die Krankheit überleben und ohne Symptome lebenslang Virusträger bleiben; die Krankheit wird aber auch über verseuchtes Wasser aus infizierten Anlagen und durch Wasservögel verbreitet. Auch Geräte von Teichbewirtschaftern können eine Rolle spielen. Der Fischerei- und Angelverein Hachinger Grund hat daher seine Mitglieder dringend dazu aufgefordert, die kompletten Ausrüstungen umfassend zu desinfizieren.

Die vom Landratsamt verfügte Sperrzone zieht sich entlang des Hachinger Baches im Abstand von jeweils 500 Metern vom Ufer in den Gemeinden Oberhaching, Taufkirchen und Unterhaching. Sie beginnt am Oberlauf an der Kybergstraße und endet am Kreuzungspunkt der Autobahn A 8. Zudem gibt es ein Überwachungsgebiet, das sich im Radius von acht Kilometern vom südlichen Punkt der Sperrzone in Oberhaching aus erstreckt - also auch auf Münchner Stadtgebiet.

Alle Betreiber von Aquakulturbetrieben und Angelteichen im Sperrgebiet sind verpflichtet, ihre Bestände untersuchen zu lassen. Werden verdächtige Fische in der Sperrzone oder im Überwachungsgebiet entdeckt, müsse dies "unverzüglich" an das Veterinäramt des Landratsamt gemeldet werden, heißt es von Seiten der Behörde.

© SZ vom 28.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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