Obergiesing:Uhrmacherhäusl: neue Strategie

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Stadt gibt sich nach erstem Prozess noch nicht geschlagen

Von Hubert Grundner, Obergiesing

"Gerne hätte ich heute gute Nachrichten überbracht." Mit diesen Worten hat Cornelius Mager am Dienstagabend seinen Auftritt vor dem Bezirksausschuss Obergiesing-Fasangarten eingeleitet. Wirklich enttäuscht beziehungsweise überrascht hat der Leiter der Lokalbaukommission aber damit keinen der knapp 30 Zuhörer im Giesinger Bahnhof: Wohl alle hatten bereits von der "Niederlage" der Stadt vor dem Verwaltungsgericht gehört. Dort hatte sich der Eigentümer des widerrechtlich abgerissenen denkmalgeschützten Uhrmacherhäusls dagegen gewehrt, dieses in seiner ursprünglichen Form zu rekonstruieren. Mit Erfolg: Laut Verwaltungsgericht war der entsprechende Bescheid der Stadt an den Besitzer rechtswidrig. Magerls eigentliche Botschaft an seine Zuhörer aber lautete: Die Stadt gibt sich noch lange nicht geschlagen. Zwar war die Entscheidung des Gerichts "für uns überraschend und enttäuschend, wir haben aber auch dazugelernt", so Magerl.

Dazu gehört ein genauer Blick auf das Urteil, der zeigt, dass die Stadt keineswegs sang- und klanglos untergegangen ist. Denn das Gericht erkannte grundsätzlich an, dass das Gebäude an der Oberen Grasstraße noch Teil der Feldmüllersiedlung war. Es geht bei der Forderung nach Wiederherstellung des Uhrmacherhäusls somit nicht bloß um die Rekonstruktion eines einzelnen Baudenkmals, sondern des Ensembles Feldmüllersiedlung. "Darin ist uns das Gericht gefolgt", so Magerl, und das sei sehr gut.

Allerdings monierte das Gericht, und hier wird's juristisch, dass die Stadt bei der "Störerauswahl" die Baufirma als konkreten "Handlungsstörer" hätte wählen müssen. Stattdessen erging der Bescheid fälschlicherweise an den Eigentümer als "Zustandsstörer" - weshalb der Bescheid auch aufgehoben wurde. Denn aus Sicht des Verwaltungsgerichts lagen gegen den Eigentümer keine belastbaren Ermittlungsergebnisse vor. Gemeint sind wohl Beweise dafür, dass der Eigentümer den widerrechtlichen Abriss veranlasst hat. Warum sich die Stadt trotzdem an ihn hielt, begründete Magerl damit, dass sie gedacht hätten, "die Story, die uns aufgetischt wurde, ist brüchig, die hält vor Gericht nicht".

Diesen Fehler will die Stadt ausbügeln: Laut Magerl geht sie jetzt gegen den Bauunternehmer vor. Dieser werde zunächst zu einer Anhörung geladen, deren Ausgang man abwarten müsse. Sollte das ergebnislos verlaufen, versuche man wieder, den Eigentümer in die Pflicht zu nehmen. Man müsse sich aber auf einen langen Prozess einstellen.

© SZ vom 12.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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