Obergiesing:Rücksicht nehmen mit Tempo 30

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Die Stadt reagiert auf Forderungen des örtlichen Bezirksausschusses nach Geschwindigkeitsbeschränkungen: Autofahrer müssen unter anderem vor dem Asam-Gymnasium, der Heckscher-Klinik sowie am St. -Martins-Platz den Fuß vom Gas nehmen

Von Hubert Grundner, Obergiesing

An immer mehr Stellen im Münchner Straßennetz müssen Autofahrer aus Sicherheitsgründen vom Gas gehen und abbremsen. Ermöglicht hat dies eine Änderung der Straßenverkehrsordnung: Sie erlaubt dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) die "erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Schulen und ähnlichen Einrichtungen". Über drei aktuelle Einzelmaßnahmen hat die städtische Verkehrsbehörde den Bezirksausschuss (BA) Obergiesing-Fasangarten jüngst informiert. Allen drei Vorhaben haben die Lokalpolitiker zugestimmt und sie mit Befriedigung zur Kenntnis genommen.

Ganz besonders gilt das für einen Fall: Die Severinstraße zwischen dem St.-Martins-Platz und der Werinherstraße sowie die östliche Fahrbahn des St.-Marins-Platzes wird in die bestehende Tempo-30-Zone - "Giesing südlich St.-Bonifatius-Straße" - einbezogen und aufgenommen. Die Beschilderung wird entsprechend angepasst. Laut KVR ist das Wohngebiet südlich der St.-Bonifatius-Straße und nördlich der Werinherstraße im Bereich zwischen Tegernseer Landstraße und Eintrachtstraße bereits in die seit 1991 bestehende Tempo-30-Zone Nr. 104 eingegliedert. Ausgenommen davon ist die östliche Fahrbahn des St.-Martins-Platzes im Bereich der Anwesen mit den Hausnummern 2 bis 7. Die hier in Nord-Süd-Richtung verlaufende Severinstraße war bislang aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer baulichen Gestaltung von der Tempo-30-Zonenregelung nicht betroffen.

Dem Gesetzgeber sei Dank: Das KVR hat die Tempo-30-Zone am St.-Martins-Platz um die Severinstraße erweitert. (Foto: Florian Peljak)

Das hat sich aber durch einen Ortstermin geändert: Bei der Überprüfung, ob hier Tempo 30 als streckenbezogene Einzelmaßnahme unmittelbar vor Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern angeordnet werden könnte, stellte sich heraus: In der nur circa 130 Meter langen Severinstraße befinden sich direkte Zugänge zum städtischen Haus für Kinder, zur Kindertagesstätte "Mäcki Löffel" sowie mehrere Zugänge zum Pflegeheim Haus St. Martin der Münchenstift GmbH.

Allerdings wäre die Umsetzung des abschnittsweisen Tempolimits mit einer ziemlich verwirrenden Beschilderung einhergegangen. Möglicherweise hätte dies bei Autofahrern gerade einen gegenteiligen Effekt bewirkt, befürchtete man beim KVR. Aus diesen Gründen wird in der Severinstraße von einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung abgesehen und stattdessen die Severinstraße in die bereits bestehende Zonenregelung aufgenommen. Wie die Verkehrsbehörde dem BA mitteilte, wird dies zunächst ohne bauliche Änderung oder Anpassung der Severinstraße passieren. Nach ihrer Einführung soll die Zonenregelung für zunächst ein Jahr beobachtet werden. Falls es aber die Verkehrssicherheit oder die - mangelnde - Akzeptanz durch die Autofahrer notwendig machen, würde das Baureferat die Severinstraße entsprechend umgestalten.

Auf einem Abschnitt der Schlierseestraße wurde die Geschwindigkeit begrenzt. (Foto: Florian Peljak)

Nur wenige Schritte von dort entfernt, findet sich die zweite "Baustelle" des KVR: Mit einem Tempo-30-Limit in der Eintracht- und Schlierseestraße sollen die Schülerinnen und Schüler des Asam-Gymnasiums auf ihrem Schulgweg besser geschützt werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt von der Eintrachtstraße auf Höhe der Hausnummer 14 in südlicher Richtung über die Kreuzung mit der Werinherstraße in die Schlierseestraße hinein und dort bis zur Einmündung der Warngauer Straße. Das KVR begründet die Maßnahme damit, dass ein niedriges Geschwindigkeitsniveau in direkter Nähe des Gymnasium zweifelsohne geeignet sei, die Unfallgefahren zu verringern. Insofern begrüßt auch die Verkehrsbehörde ausdrücklich die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, in solchen Bereichen leichter Tempo 30 anordnen zu können. Nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss seien wegen der begrenzten räumlichen Ausdehnung der Tempo-30-Regelung nicht zu erwarten.

Eine ähnliche Prognose gibt das KVR auch im dritten Fall: Hier soll der motorisierte Verkehr in der Deisenhofener und Heimgartenstraße auf 30 Stundenkilometer begrenzt werden, weil Kinder das Förderzentrum Carl-August-Heckscher-Schule beziehungsweise Patienten und ihre Angehörigen die Heckscher Klinik besuchen. Tempo 30 gilt künftig zwischen der Raintaler Straße und der Kreuzung Warngauer/Werinherstraße. Auch dieser Planung der Verkehrsbehörde stimmten die Lokalpolitiker zu. Allerdings verbanden sie damit die Nachfrage, was aus einem früheren BA-Antrag geworden ist, in dem sie den Lückenschluss des Tempo-30-Bereichs in der Deisenhofener Straße zwischen Tegernseer Landstraße und Raintalerstraße gefordert hatten.

© SZ vom 12.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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