Obergiesing:Blockade auf dem Bürgersteig

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Ständiges Ärgernis: falsch parkende Transporter der Firma Sixt. (Foto: Allessandra Schnellnegger)

In Giesing parken Fahrzeuge einer Autovermietung auf Gehsteigen. Zum Ärger der Lokalpolitiker will die Stadt das dulden

Von Hubert Grundner, Obergiesing

In der Tegernseer Landstraße und der Werner-Schlierf-Straße gehören die Fahrzeuge der Autovermietung Sixt zum gewohnten Bild. Was nicht heißen soll, dass sich die Giesinger darüber besonders freuen würden. Im Gegenteil: Regelmäßig trudeln beim Bezirksausschuss (BA) 17 Obergiesing-Fasangarten Beschwerden ein. Vor allem die Transporter der Firma würden längs und quer auf den Gehwegen geparkt und so ständig Rollstuhlfahrer, Mütter mit Kinderwagen oder Kunden des Rewe-Supermarkts, die ihre Einkäufe nach Hause schaffen wollen, behindern, heißt es dann meistens. Gegen dieses seiner Ansicht nach systematische rechtswidrige Abstellen der Sixt-Fahrzeuge hat der BA bereits bei der Stadt protestiert - allerdings ohne Erfolg. Wie am Dienstagabend in der Sitzung des Gremiums bekannt wurde, sieht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung keine Veranlassung, dagegen vorzugehen.

Zu diesem Schluss gelangte die Behörde, nachdem sie, wie sie den Lokalpolitikern mitteilte, "eine baurechtliche Überprüfung der Sach- und Rechtslage vorgenommen" hatte. Der zentrale Begriff, auf den das Planungsreferat in seinem Schreiben verweist, lautet dabei "Stellplatznachweis". Der Stellplatznachweis für die Autovermietung erfolge in der Tiefgarage, die sich über das gesamte ehemalige Agfa-Gelände erstrecke. "Bei einer Ortskontrolle am 14. Februar 2017 konnten wir feststellen, dass real in dieser Tiefgarage 60 Stellplätze für die Autovermietung Sixt ausgewiesen sind (wovon bei der Kontrolle 20 Stellplätze belegt waren). Die Anforderungen aus der Baugenehmigung sind damit (weitgehend) erfüllt." Somit gebe es für das Referat auch keine Veranlassung beziehungsweise Möglichkeit zu bauaufsichtlichen Schritten gegen das Unternehmen. Wenngleich die Behörde einräumt, es sei bedauerlich, "dass offensichtlich nicht immer beziehungsweise nicht sämtliche Fahrzeuge die Tiefgarage nutzen, sondern teilweise vorübergehend im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden - aus welchen Gründen auch immer".

Nun, so unerklärlich sind diese Gründe gar nicht. Sie werden sogar, wie Peter Mehling (Freie Wähler) im Namen des Unterausschusses Verkehr seinen Kollegen im BA berichtete, für jedermann gut erkennbar angezeigt: "Die Transporter der Firma Sixt werden nicht auf den 60 angemieteten Stellplätzen in der Tiefgarage abgestellt, weil die Durchfahrtshöhe im Einfahrtsbereich der Tiefgarage auf 2,10 Meter beschränkt ist und dies ein Einfahren für die Transporter unmöglich macht." Schon von daher rühre ein Gutteil des Parkschlamassels an Werner-Schlierf-Straße und Tegernseer Landstraße. Wobei die Mitglieder des Unterausschusses eine weitere ärgerliche Beobachtung rund um die Sixt-Autovermietung zu Protokoll gaben: Das Abstellen auf dem Gehweg an der Tegernseer Landstraße sei überhaupt nur möglich, indem bereits von der Weißenseestraße her dieser Gehweg circa 80 Meter befahren werde. Dabei legen die Lokalpolitiker Wert auf die Feststellung, dass sie ihre Erfahrungen nicht bei einer kurzen Ortsbesichtigung, sondern im Verlauf mehrerer Wochen gesammelt haben.

Der BA 17 hat deshalb in einem einstimmig gefassten Beschluss die Verwaltung erneut aufgefordert, die Betriebsgenehmigung für Sixt zu prüfen. Denn speziell mit Blick auf die Transporter, die gar nicht in die Tiefgarage einfahren können, bezweifelt das Gremium, dass die Firma die eigentlich benötigten Stellplätze nachweisen kann. Ergänzend und über einen längeren Zeitraum solle die Verkehrspolizei die Parkflächen rund um die Sixt-Niederlassung überprüfen.

© SZ vom 16.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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