Münchner Amtsgericht:Geldstrafe für eiligen Paketzusteller

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Weil niemand zu Hause war, legte ein DHL-Mitarbeiter eine Sendung vor der Türe ab und fälschte die Unterschrift des Empfängers. Damit machte er sich der "Fälschung beweiserheblicher Daten" schuldig - und das wird teuer.

Von Christian Rost

Zweimal sollte der Postmann schon klingeln, wenn er sein Paket loswerden will. Ist aber tatsächlich niemand zu Hause und gerade auch kein Nachbar greifbar, der dem Zusteller den Empfang quittiert, muss er die Sendung wieder mitnehmen und es ein andermal erneut versuchen. Das Paket einfach vor dem Haus des Adressaten ablegen und womöglich den Empfangsbeleg selbst unterschreiben, wie es ein 23 Jahre alter Paketfahrer in Neubiberg gemacht hat, ist nicht erlaubt - und sogar strafbar, wie das Münchner Amtsgericht entschied. Auch die Deutsche Post duldet ein solches Vorgehen nicht. Um die Zustellung generell zu erleichtern, bietet ihre Logistiktochter DHL einen neuen Service an: Paketkästen für Privatkunden.

Der Kraftfahrer, der im Auftrag der DHL Pakete ausfuhr, hatte am 6. November 2012 eine Tour in Neubiberg auf dem Dienstplan. Und er hatte es eilig: In der Hauptstraße sollte er ein Päckchen abgeben, traf bei der angegebenen Adresse aber niemanden an. Statt sich auf die Suche nach einem Nachbarn zu machen, der ihm die Sendung hätte abnehmen können, oder sie wieder mitzunehmen, ließ der Zusteller einfach Fünfe gerade sein: Er steckte das Päckchen kurzerhand in den Briefkasten des Empfängers und fälschte dessen Unterschrift auf seinem elektronischen Empfangsbestätigungsgerät.

In München sind täglich 370 Paketboten unterwegs

Die Sache flog auf, die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Zusteller wegen "Fälschung beweiserheblicher Daten". Der Mann bekam im Februar vom Amtsgericht einen Strafbefehl zugeschickt, wonach er 1800 Euro zahlen sollte. An diesem Montag wollte der Zusteller, der gegen den Bescheid Einspruch eingelegt hatte, eigentlich seine Sicht der Dinge vor Gericht darlegen. Damit hatte er es aber plötzlich nicht mehr eilig - er erschien einfach nicht zu seinem Prozesstermin. Amtsrichter Alexander Metz verwarf daraufhin den Einspruch, der Zusteller muss jetzt die volle Geldstrafe zahlen. Das hätte er günstiger haben können. Die Staatsanwaltschaft wäre bereit gewesen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

In München sind täglich 370 Paketzusteller unterwegs, denen es allesamt pressiert. "Die Zeit für die Zustellung ist begrenzt", sagt der für Südbayern zuständige Post-Sprecher Klaus-Dieter Nawrath. Trotzdem müssten sich die Paketausfahrer an die Regeln halten: Erst beim Empfänger klingeln, dann beim Nachbarn, und falls sich kein Abnehmer für die Sendung findet, eine Benachrichtigungskarte hinterlassen. Das Paket wird dann in der nächsten Post-Filiale, -Agentur oder in einer Packstation hinterlegt. Gerade in München sind die Stationen mit den Paketschließfächern aber regelmäßig restlos gefüllt. Die Post sei deshalb bereit, das Netz an Packstationen in München zu verdichten, verspricht Nawrath.

Neu ist ein Service der Post für Privatleute. Sie können sich einen Paketkasten bestellen, in dem die Zusteller künftig die größeren Sendungen hinterlassen. Die Riesenbriefkästen für den Vorgarten gibt es in unterschiedlichen Größen, Designs, Farben und Montagearten. Man kann sie ab 1,99 Euro monatlich mieten oder die Basisversion ab 99 Euro kaufen. Schickere und größere Modelle sind teurer: 500 Euro und mehr verlangen die Hersteller. Geöffnet werden die Kästen mit einem Schlüsselchip. Praktisch ist, dass der Kunde über diese Kästen auch Pakete verschicken kann. Er stellt seine Sendungen einfach hinein und bestellt sich übers Internet den Paketdienst (www.paket.de) zum Abholen. Für die Großstadt taugt das Modell allerdings nur bedingt: Zwar wurden die Paketkästen in Ingolstadt und Bonn in einem Pilotversuch erfolgreich getestet. Es gibt sie aber nur für die Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern fehle schlichtweg der Platz für die Paketkästen, die dort in großer Zahl aufgestellt werden müssten, so Post-Sprecher Nawrath. In diesen Fällen muss der Zusteller nach wie vor wenigstens zweimal klingeln.

© SZ vom 13.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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