München:Weniger Platz

Bei Freischankflächen kommt die Stadt den Wirten entgegen

Die städtische Verwaltung denkt sich oft Begriffe für ihre Satzungen aus, die nicht nur schwer verständlich sind, sondern für Betroffene auch schwerwiegende Folgen haben können: "Restgehwegbreiten" etwa. Hinter dem Wort verbirgt sich eine Vorgabe des Kreisverwaltungsreferates (KVR) für Lokalpächter, an der Wohl und Wehe des Betriebes geknüpft sein kann. Damit wird festgeschrieben, wie breit die Freischankfläche sein darf und wie viel "Restgehweg" neben Tischen und Stühlen bleiben muss. Der Bezirksausschuss Maxvorstadt hat auf Initiative der Grünen die Behörde zu großherzigem Umgang im Sinne der Wirte gemahnt - mit Erfolg. Das KVR verspricht in einem Brief an das Gremium, dem Stadtrat Änderungen zu den Richtlinien vorzulegen.

Der Hintergrund: Seit Mai 2014 muss zwischen Kneipen-Terrasse und Gehsteigrand 1,60 Meter Platz bleiben, grenzt ein Radweg an, müssen es 1,90 Meter sein; im Bereich mit Schräg- und Senkrechtparkern verlangt das KVR 2,30 Meter. Die Folge: Manche der derzeitigen Freischankflächen sind nun zu groß - und nicht mehr genehmigungsfähig. "Eine unzumutbare existenzielle Härte" für einige Lokale, wie Martha Hipp von den Grünen befindet. Ihre Fraktion forderte: Die bis Mai 2014 erlaubten Freischankflächen sollen weiter erlaubt bleiben, die neuen Regeln erst bei Pächterwechsel greifen. Der Vorschlag kommt im KVR gut an. Gewohnt sperrig teilt die Behörde überdies mit: Per Stadtratsbeschluss soll "gewährleistet werden, dass bestehende Freischankflächen nicht aufgrund der mit der Neufassung der Richtlinien geänderten Bestimmungen zu Restgehwegbreiten vollständig beseitigt werden müssen"

© SZ vom 02.02.2017 / smüh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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