Klagen von Besuchern:Wildschäden auf Friedhöfen

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Auf dem Waldfriedhof gehören wild lebende Tiere dazu - doch immer wieder verursachen sie Schäden. (Foto: Catherina Hess)

Füchse, Wildschweine und andere Tiere verursachen beträchtliche Schäden. Die Stadt setzt deswegen Jäger ein.

Von Jürgen Wolfram

Die Störung der Totenruhe ist eine Straftat. Nur wissen Wildtiere das naturgemäß nicht und richten auf den Gräberfeldern mitunter beträchtliche Schäden an. Die jüngsten Klagen darüber stammen von Besuchern des Waldfriedhofs, des größten seiner Art in der Stadt. Dort sollen Wildschweine die Böden rund um die Grabstellen jüngst "regelrecht umgepflügt" haben. So berichtet es ein SZ-Leser aus der Cosimastraße.

Die städtische Friedhofsverwaltung, eine Abteilung des Gesundheitsreferats, bestätigt solche Vorkommnisse. Man sei jedoch bemüht, eine "verantwortungsvolle Balance zwischen der Aufrechterhaltung des Bestattungsbetriebs, dem Friedhof als Trauer- und Gedenkort, der Unversehrtheit der Gräber und dem austarierten Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt" zu wahren, betont ein Referatssprecher.

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Die Städtischen Friedhöfe in München betreuen eine Gesamtfläche von 420 Hektar. Wild lebende Tiere gehören in diesen Grünanlagen gewissermaßen zum Inventar, vor allem nachts. Sie stellten für die Besucher jedoch keine Gefahr dar, erläutert das Gesundheitsreferat. Für Schäden an den Grabanlagen seien Füchse mit ihrer Wühltätigkeit verantwortlich, während Wildschweine eher Wald- und Wiesenböden verunstalteten. Marder wiederum seien eine Gefahr für Fahrzeuge und Leitungsanlagen. Wildenten, Gänse und Möwen verunreinigten Gewässer und Rasenflächen auf den Friedhöfen durch ihren Kot.

Verschärft würden die Probleme durch die Unvernunft von Menschen, die die Tiere füttern und dadurch weitere ungebetene Gäste anlocken. Die Friedhofsverwaltung weist deshalb regelmäßig mit Aushängen auf das Fütterungsverbot hin, das auf den Münchner Friedhöfen gilt. In Fällen hartnäckiger Missachtung des Verbots platziert die Behörde zusätzliche Informationen.

Anders als vielfach vermutet, werden die städtischen Friedhöfe "zur Schadens- und Gefahrenabwehr" dauerhaft bejagt. Die Genehmigungen hierfür erteilt das Kreisverwaltungsreferat an ausgebildete Jäger. Zu den Tierarten, die zur Jagd freigegeben sind, zählen unter anderen Wildschwein, Fuchs, Waschbär, Dachs, Wildkaninchen, Rehwild, Feldhase sowie diverse Vögel.

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