Wärmefonds der Stadtwerke:Wer mit Zuschüssen zu den Heizkosten rechnen darf

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"Viele Menschen sind besorgt, ob sie es sich leisten können, ihre Heizung aufzudrehen, wenn es kälter wird", sagt Bürgermeisterin Verena Dietl. (Foto: Christin Klose/dpa)

Tausende Berechtigte können von Mitte Januar an Geld aus dem Wärmefonds der Stadtwerke beantragen. Denn die Heizkosten könnten sich trotz der Preisbremsen des Bundes verdoppeln.

Von Sven Loerzer

Draußen ist es zwar für einen Januar verhältnismäßig warm. "Aber viele Menschen sind besorgt, ob sie sich es leisten können, ihre Heizung aufzudrehen, wenn es kälter wird", weiß Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD). Um Münchnerinnen und Münchnern zu helfen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es auf Antrag eine jährliche Pauschale in Höhe von 700 Euro für Alleinstehende und jeweils 300 Euro für weitere Haushaltsmitglieder.

Das Geld aus diesem mit 20 Millionen Euro ausgestatteten Wärmefonds der Stadtwerke München (SWM) können Menschen erhalten, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, den grauen München-Pass besitzen oder ein monatliches Nettoeinkommen haben, das unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle von 1540 Euro für Alleinstehende liegt. Auch Bezieher von Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe, können die Hilfe beantragen, wenn sie einen eigenen Haushalt führen. Keinen Anspruch haben Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, da im Rahmen der staatlichen Unterstützungsleistungen auch die Heizkosten übernommen werden.

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Der Wärmefonds starte rechtzeitig, sagte die Bürgermeisterin, Anträge können von Montag, 16. Januar, an gestellt werden. "Menschen, die jetzt ihre Abrechnungen und neuen Abschlagszahlungen bekommen und ihre Heizkosten nicht mehr zahlen können, erhalten so schnell und unbürokratisch Unterstützung", erklärte Dietl. Sie erwartet, dass 10 000 bis 20 000 Haushalte Leistungen aus dem Wärmefonds bekommen könnten.

Das Antragsformular umfasst sechs Seiten, dazu kommen drei Seiten Ausfüllhilfe

Um die Anträge nicht zu kompliziert zu machen und eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen, solle pro Haushalt eine Pauschale ausbezahlt werden, erläuterte Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD). Die Zahlungen würden in einer Datenbank erfasst, um Doppelzahlungen auszuschließen. Das Antragsformular umfasst sechs Seiten, dazu kommen drei Seiten Ausfüllhilfe. Es ist über eine eigens eingerichtete Website abzurufen. Dort werden dann auch die bislang 32 Stellen aufgelistet, bei denen die Pauschale beantragt werden kann. Dazu gehören viele Einrichtungen der Freien Wohlfahrtsverbände und alle zwölf Sozialbürgerhäuser. Die Sprecherin der Verbände, Julia Sterzer (Arbeiterwohlfahrt), zeigte sich überzeugt, dass dadurch den Menschen ganz konkrete und unkomplizierte Hilfe geboten werden kann, wenn sie sich die hohen Heizkosten nicht leisten können.

Telefonische Auskünfte gibt es bei der Energieberatungshotline der Diakonie München und Oberbayern unter Telefon 089/126991-5150 bereits von Montag, 9. Januar, an (jeweils Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr). SWM-Projektleiter Martin Janke versicherte, die Stadtwerke werden Informationen zum Wärmefonds der Jahresrechnung beilegen und nach und nach in zusätzlichen Sprachen sowie in leichter Sprache abrufbar machen. "Auch Videos sollen einen einfachen Zugang schaffen." Denn trotz des vom Bund beschlossenen Preislimits sei eine Verdopplung der Heizkosten zu erwarten.

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Zuvor sollte der Antrag von der Website heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden. Wer keine Möglichkeit zum Ausdruck hat, kann den Antrag auch bei einer der Anlaufstellen erhalten und ihn dort gemeinsam mit dem Wärmefondsbeauftragten ausfüllen. Der Antragsteller muss grundsätzlich der Empfänger oder die Empfängerin der Heizkostenabrechnung sein. Zur Antragsstellung sind neben einem Ausweis der Verbrauchsnachweis - etwa die Jahresrechnung in Form der Nebenkostenabrechnung, die Verbrauchsrechnung oder Belege über Abschlagszahlungen - und Nachweise zum Einkommen mitzubringen. Die Einkommensprüfung entfällt bei Inhabern des grauen München-Passes sowie bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Neben dem auf zwei Jahre ausgelegten Wärmefonds hat die Stadt bereits weitere freiwillige Leistungen wie einen Stromkostenzuschuss geschaffen.

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