Urteil in München:436 Euro ungarische Maut sind genug

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Zu hohe Nachgebühr: Amtsrichterin weist Klage aus Ungarn großteils ab

Von Stephan Handel

Was die Autobahn- und Schnellstraßen-Maut anbelangt, so haben sich verschiedene deutsche Verkehrsminister bereits um kreative Lösungen bemüht, bislang ohne großen Erfolg. Die Ungarn sind da schon weiter - ein bisschen zu weit sogar, fand jetzt eine Münchner Amtsrichterin. Und bewahrte durch ihr Urteil ein Busunternehmen aus der Landeshauptstadt vor einer größeren Zahlung.

Ein Reisebus der Firma war im Mai 2017 in Ungarn unterwegs und wurde an zwei Tagen hintereinander ohne Vignette erwischt, wie sie dort, ähnlich der österreichischen Regelung, für bestimmt Strafen vorgeschrieben ist. Wäre das "Pickerl" ordnungsgemäß gekauft worden, hätte es 40,39 Euro gekostet. Ohne aber wird eine Zusatzgebühr von 218 Euro fällig. Und wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen gezahlt wird, steigt sie auf 874 Euro.

Aus welchen Gründen auch immer hat der Busunternehmer die Gebühr nicht bezahlt. Zusammen mit verschiedenen anderen angeblichen Kosten verlangte die ungarische Maut-Behörde - die keine Behörde ist, sondern eine Aktiengesellschaft - mehr als 1700 Euro - und klagte schließlich in München. Die Klage aber wurde großteils abgewiesen.

Anerkennen wollte die Richterin zunächst nur 436 Euro, also die einfache Nachgebühr für zwei Verstöße an zwei Tagen. Diese stelle "noch eine pauschale Schadensersatzregelung dar, die den Mehraufwand abbildet, der in der Verfolgung von Mautverstößen liegt". Anders sah die Richterin aber die Sache bei der erhöhten Nachgebühr von fast 900 Euro: Eine schon als Strafe ausgestaltete erhöhte Schuld - 218 statt 40 Euro - wird, wie es im Urteil heißt "allein wegen des Zeitablaufs nochmals pauschal und massiv verschärft, ohne dass sich der durch die unerlaubte Handlung des Täters feststellbare Schaden erhöht oder sonst verändert hat". Die massive Erhöhung könne auch nicht durch höheren Aufwand gerechtfertigt werden, weil Rechtsverfolgungskosten nach der gesetzlichen Regelung zusätzlich verlangt werden können.

Rechtskräftig ist das Urteil vom April 2020 noch nicht. Wenn die ungarische Maut-AG weiterhin auf der Zahlung - und damit auch auf dem Gebührenkatalog insgesamt - besteht, dann wird sich demnächst das Münchner Landgericht mit der Angelegenheit befassen. (AZ: 191 C 8294/19)

© SZ vom 08.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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