Prozess vor dem Arbeitsgericht:Israelitische Kultusgemeinde will sich nicht gütlich einigen

Am ersten Verhandlungstag des Arbeitsgerichts-Prozesses gegen die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) ist eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen. Ein 29-jähriger ehemaliger Mitarbeiter im Sicherheits-Team der IKG hat auf entgangenen Lohn und Entschädigung - insgesamt gut 28 000 Euro - geklagt. Er war laut seinen Angaben gemobbt worden, nachdem er seine Vorgesetzten darauf aufmerksam gemacht hatte, dass mehrere seiner Kollegen - auch während des Dienstes und während sie eine geladene halbautomatische Waffe trugen - Marihuana und Kokain konsumierten. "Ein Vergleich würde einem Schuldeingeständnis gleichkommen", sagte die Anwältin der IKG in der Verhandlung. "Wir haben uns aber nichts zuschulden kommen lassen." Nun will die Vorsitzende Richterin Elfriede Kautnik zunächst einige rechtliche Formalien klären, bevor sie am 23. Oktober verkünden wird, wie es weitergeht.

© SZ vom 14.10.2020 / stha - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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