München:Schutz wird ausgehebelt

Lokalpolitiker kritisieren bisherige Form der Erhaltungssatzung

Schwabing - Das Instrumentarium der Erhaltungssatzung gehört nach Ansicht des Westschwabinger Bezirksausschusses 30 Jahre nach Inkrafttreten "überarbeitet". In ihrem Viertel, in dem 1987 mit dem "Pündterplatz" das erste von heute 21 Erhaltungssatzungsgebieten erlassen wurde, können die Lokalpolitiker zunehmend Versuche beobachten, den Schutzmechanismus auszuhebeln.

Dies geschieht nach Ansicht des Bezirksausschusses beispielsweise durch den Bau von Luxuswohnungen in Dachgeschossen. Oder durch Abwendungserklärungen nach Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts. Der Kommune steht bei Verkäufen in Erhaltungssatzungsgebieten unter bestimmten Bedingungen das Recht zu, Anwesen zu erwerben. Die Stadt sieht darin eine Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Bewohner vor Verdrängung zu schützen. Der Investor kann dieses Vorkaufsrecht abwenden, indem er sich verpflichtet, sowohl die Umwandlung in Eigentumswohnungen als auch unangemessene Modernisierungsmaßnahmen für die Dauer der jeweiligen Erhaltungssatzung zu unterlassen. Diese Verpflichtung gilt allerdings für maximal zehn Jahre.

Albrecht Schmidt, bis vor kurzem noch stellvertretender Vorsitzender des städtischen Mieterbeirats und SPD-Mitglied im Bezirksausschuss, ist das zu wenig: "Abwendungserklärungen sollten solange gelten, solange ein Haus durch die Erhaltungssatzung geschützt ist."

Die Stadtteilvertreter planen nun, angeregt durch eine neue Broschüre des Planungsreferats zum Thema Erhaltungssatzungen in München, die unlängst dem Stadtrat bekanntgegeben wurde, eine Auflistung der Verbesserungsvorschläge.

© SZ vom 11.11.2017 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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