München:Rollende Plakatsäulen

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Die Stadt will stärker gegen geparkte Werbe-Anhänger vorgehen

Pkw-Anhänger, die zu Werbezwecken die Straßen zuparken, sind vielen ein Dorn im Auge. Immer wieder gibt es in den Sitzungen der Bezirksausschüsse Beschwerden über diese unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Raums. Vor gut einem Jahr wurde die Stadt bei ihrem Vorgehen gegen diese Praxis durch ein Urteil des Amtsgerichtes München bestätigt, das im August 2016 rechtskräftig wurde.

Das Amtsgericht hatte sich intensiv mit den Argumenten auseinandergesetzt, die ein Werbeunternehmer ins Spiel brachte, um solche Anhänger weiterhin abstellen zu dürfen. Das Gericht legte aber dar, warum es in diesem Fall, anhand der äußeren Umstände, davon überzeugt war, dass die Anhänger nur zu Werbezwecken abgestellt seien. Das Gericht bekräftigte aber auch, dass vor Einleitung eines Bußgeldverfahrens eine genaue Fotodokumentation erforderlich ist. Damit muss nachgewiesen werden, dass ein Anhänger während einer gewissen Periode nicht bewegt worden ist. Im vergangenen Herbst erkundigte sich die Rathaus-SPD, wie die Stadtverwaltung, gestützt auf das Urteil, künftig verstärkt gegen das Problem vorgehen will.

Baureferentin Rosemarie Hingerl antwortete nun, dass die Stadt sich in ihrem bisherigen Vorgehen bestärkt sehe. Der Bußgeldrahmen für diese Ordnungswidrigkeit betrage bis zu 1000 Euro, bei Wiederholungstätern greife man durchaus zu höheren Bußgeldern. Darüber hinaus erhebe das Baureferat bei nachgewiesenen unerlaubten Sondernutzungen auch Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen solcher Anhänger. Diese Gebühren betragen, je nachdem, um welche Straße es geht, zwischen 140 und 200 Euro pro angefangener Woche. Im Regelfall seien diese Gebühren daher höher als das zu erwartende Bußgeld. Das Baureferat werde "auch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um gegen den Missbrauch des öffentlichen Verkehrsraumes zu Werbezwecken vorzugehen", so Hingerl.

© SZ vom 17.03.2017 / bn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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