München:Rein juristisch gesehen keine Vergewaltigung

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Ehemaliger Musikhochschul-Professor wird freigesprochen

Von Susi Wimmer

"Da, sehen Sie", sagt Hans-Jürgen von Bose und kramt in seiner Brieftasche nach Fotos seiner beiden jüngsten Kinder: "Die Trennung von ihnen hätte ich nicht überstanden." Bose muss sich nicht trennen, er bleibt in Freiheit. Gerade hat die dritte Strafkammer am Landgericht München I akribisch ausgeführt, warum sie glaubt, dass Bose im Jahr 2006 und 2007 bei seiner damaligen Lebensgefährtin dreimal den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen ausgeführt habe - und warum das rein aus juristischen Gründen nicht bestraft werden kann. Die Kammer verurteilte den ehemaligen Professor der Münchner Musikhochschule aber wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

"Unabhängig vom aktuellen Urteil im Strafprozess gegen Hans-Jürgen von Bose möchte ich betonen: Wir werden weiterhin beharrlich und mit ganzer Kraft daran arbeiten, dass wir alle Hochschulangehörigen so stärken, dass auf Missstände, egal welcher Art, hingewiesen wird. (...) Übergriffiges Verhalten, sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch tolerieren wir in keiner Weise." Mit diesen Worten reagierte Bernd Redmann, Präsident der Musikhochschule, auf eine Anfrage der SZ am Donnerstagabend. Der Urteil gegen den ehemaligen Professor wolle man nicht kommentieren. In den letzten Jahren war die Institution nicht zuletzt durch ihren Ex-Präsidenten Siegfried Mauser in die Schlagzeilen geraten, der wegen sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war.

Mauser war es, der Bose erlaubt hatte, zu Hause zu unterrichten. Bose selbst sagte im jetzigen Prozess, dass es zu jener Zeit "merkwürdige Gerüchte zu sexuellen Übergriffen gegenüber Schülern" von ihm gegeben habe. Zu Anklagen gegen den Kompositions-Professor, die vor Gericht gelangten, kam es aber nie.

Bis vor fünf Jahren. Da ging Helena P. ( Name geändert) zur Polizei. Sie war keine Schülerin, aber ihr Bruder nahm Unterricht bei Bose. Sie war Anfang zwanzig, Bose über 50. Bose sagte der SZ nach dem Urteil: "Es war verrückt. Es war eine Amour fou, die aus dem Ruder lief." Das dürfte auch Helena P. so empfunden haben. Sie berichtete von "Strafmaßnahmen" seinerseits, von tagelangem Entzug von Essen und Trinken, sie habe Drogen nehmen müssen, um nicht einzuschlafen bei den "grausamen Exzessen", so schreibt sie in einem Abschiedsbrief an Bose. Diese Exzesse sollen dreimal in Geschlechtsakte gegen ihren Willen gemündet sein, sie sei "zu erschöpft" gewesen, um sich zu wehren. Auch Drohungen mit einer Schreckschusswaffe und Sätze wie "jetzt bring ich dich um", sollen gefallen sein.

Eine wesentliche Rolle für das Urteil spielte ein Glaubwürdigkeitsgutachten von Renate Volbert vom Institut für Forensische Psychiatrie der Berliner Charité. Hier sah das Gericht zwei Komponenten: die beschriebene Handlungsebene und die Bewertungsebene, also wie das Erlebte empfunden und eingeschätzt wird. "Und da gab es Hinweise, dass die Bewertungsebene nicht frei von Verzerrungen war", erklärte der Vorsitzende Richter Frank Schaulies. Wenn Bose etwa gegenüber Helena P. von einer Waffe sprach, um sich beim Drogenkauf "vor den Kameltreibern" zu schützen, habe die persisch-stämmige Freundin dies als Bedrohung gegen sich interpretiert.

Neben diesen "Verzerrungen" führte Schaulies auch an, dass nach alten Sexualstrafrecht nur verurteilt werden könne, wenn die sexuellen Handlungen mit Gewalt, mit Drohung von Gefahr für Leib und Leben oder mit der Ausnutzung einer schutzlosen Lage einhergehen. Zwar sei seitens der Staatsanwaltschaft immer von einem "Klima der Gewalt" in der Beziehung gesprochen worden, aber in diesem Fall treffe das rein juristisch gesehen nicht zu. Helena P. habe sich in einer Drucksituation befunden, sie habe Angst vor dem "Strafmodus" gehabt, vor Boses Wutausbrüchen. "Aber das steht nicht unter Strafe nach dem damaligen Sexualstrafrecht", sagte Schaulies. "Egal, wie unsere persönliche Meinung zum Verhalten von Herrn von Bose ist." Die Verteidigung nahm das Urteil an. Mit dem Urteil wird Bose auch seine Pensions-Ansprüche behalten.

© SZ vom 11.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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