Landgericht München:Prinz muss für VIP-Zimmer in Klinik zahlen

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  • Peter Prinz Sayn-Wittgenstein-Sayn muss für die vollen Kosten seiner dreiwöchigen Unterbringung in einem VIP-Zimmer des Münchner Herzzentrums aufkommen.
  • Die Rechnung über eine Gesamtsumme von mehr als 10 000 Euro hatte er nicht beglichen, daraufhin hatte der Freistaat Bayern den Prinzen verklagt.
  • Neben den Klinikkosten kommen nun auch die vollen Gerichtskosten auf den Adeligen zu.
  • Die Gegenargumente des Prinzen ließ das Landgericht München nicht gelten.

Von Stephan Handel

Das hätte der Prinz billiger haben können, schneller und mit weniger Ärger: Eine Klage des Freistaats Bayern gegen Peter zu Sayn-Wittgenstein-Sayn endete damit, dass der Adelige sich gegen die Forderungen nicht mehr wehrte, alles bezahlt hat oder noch bezahlen will und ihm zudem noch die Gerichtskosten komplett auferlegt werden. Das Urteil, das das Landgericht am Mittwoch verkündete, handelte dann hauptsächlich auch nur noch davon - was der ganze Spaß denn gekostet hat.

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Die Ursache des Streits datiert aus dem Jahr 2016: Sayn-Wittgenstein-Sayn hatte in Österreich einen Unfall erlitten und kam zunächst ins Klinikum rechts der Isar. Dort gab es eine Komplikation am Herzen, die solche Ausmaße annahm, dass er ins Herzzentrum in der Lazarettstraße verlegt wurde. Eine gute Woche lag er auf der Intensivstation, dann kam er auf die normale Station - sein Zimmer war so ganz normal aber nicht.

Er verbrachte nämlich den Rest seines Klinikaufenthalts in einer so genannten VIP-Suite; sie ist größer als ein gewöhnliches Krankenzimmer und verfügt neben Flachbild-Fernseher und DVD-Player über einen zusätzlichen Raum, in dem Angehörige übernachten könnten. Drei Wochen lag der Prinz dort, zu 375 Euro pro Übernachtung. Dazu kamen noch offene Laborrechnungen, so dass sich die Gesamtforderung der Klinik schließlich auf mehr als 10 000 Euro summierte. Weil Sayn-Wittgenstein-Sayn nicht zahlte, verklagte ihn schließlich der Freistaat Bayern als Träger des Herzzentrums.

Der Prinz argumentierte bei einem ersten Termin Ende Januar auf mehreren Ebenen: Er zweifelte an, dass die Klinikangestellte, die ihm den Vertrag zum Unterschreiben gebracht hatte, überhaupt bevollmächtigt war. Er sei nicht ausreichend über die Kosten und andere Vertragsinhalte aufgeklärt worden. Und schließlich habe er Medikamente verabreicht bekommen, die es ihm unmöglich gemacht hätten, die Inhalte des Vertrags angemessen zu verstehen - deshalb sei seine Unterschrift ungültig, weil er nicht geschäftsfähig gewesen sei.

Aber schon in diesem ersten Termin zog der Richter dieser Strategie alle Zähne: Den Vertrag, sagte der Richter, könne man zwar "schöner machen". Dass etwa die Belehrung, die VIP-Kosten würden nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen, erst am Ende des Formulars, nach der Unterschriftenzeile stand, sah er aber noch vom Gesetz gedeckt an. Auch dass der Patient schon in der Suite lag, als die Angestellte kam, die Unterschrift zu holen, fand er nicht schädlich. Und zu ihrer Bevollmächtigung sagte die Klinikangestellte, sie mache den Job seit 20 Jahren, noch nie habe jemand an der Rechtmäßigkeit ihres Tuns gezweifelt.

Sehr deutlich, wenn auch unausgesprochen, riet der Richter dem Beklagten, es doch nicht auf ein Urteil ankommen zu lassen - dann würde es nur noch teurer werden. Was den kleineren Batzen der Forderung betraf, die Laborkosten hatte der Prinz schon bezahlt - dieser Punkt wurde für erledigt erklärt. Den größeren Teil der Forderung, mehr als 9800 Euro für die VIP-Unterbringung, erkannte Sayn-Wittengenstein-Sayn allerdings erst vor rund zwei Wochen an. Weil er - beziehungsweise sein Anwalt - dabei übersehen hatte, sich zur Übernahme der Gerichtskosten bereit zu erklären, musste der Richter auch in diesem Punkt entscheiden, resultierend in einer noch kostspieligeren Gebühr für die Mühen der Justiz. Das hätte der Prinz tatsächlich billiger haben können.

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