Automatische Umstellung:MVG schafft Abo-Tickets in Papierform ab

Lesezeit: 1 min

Papier-Abo-Tickets wie dieses wird es ab März in München nicht mehr geben. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Von März an verschickt die Verkehrsgesellschaft die Fahrkarten als Chipkarten, auch eine Umstellung auf das Handy-Ticket ist möglich.

Nach der Deutschen Bahn schafft nun auch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) bei den Abonnements die Papiertickets ab. Die Abos sind dann nur noch in Chipkartenformat oder als Handy-Ticket erhältlich. Umgestellt werden die Abos der Isar-Card, Isar-Card 65, Isar-Card 60 Übergang, Isar-Card 9 Uhr und Isar-Card Job. Das 365-Euro-Ticket wird zunächst noch auf Papier ausgegeben und wird mit dem Start des neuen Schuljahres umgestellt. Tickets des Bartarifs, also etwa Streifenkarten und Einzeltickets, gibt es am Automaten weiterhin in Papierform.

Die Umstellung der Abonnements erfolgt automatisch, die Kunden müssen sich laut MVG um nichts kümmern. Wer keine Chipkarte möchte, kann im Kundenportal mit wenigen Klicks die Ticketform auf "Handy-Ticket" ändern. Die MVG informiert darüber auf der Internetseite mvg.de/abohandyticket.

Die MVG und der Münchner Verkehrsverbund (MVV) verweisen auf die Vorteile von Handy-Ticket und Chipkarte. Änderungen bei einem der genannten Abonnements, etwa die Anpassung des Geltungsbereichs bei einer Isar-Card im Abo oder der Wechsel zum Deutschlandticket, sind nun deutlich einfacher möglich. Nach der beauftragten Änderung online über die Kundenportale der Abo-Center oder telefonisch über die Abo-Hotline (0800 344 22 66 11) ist nun kein erneuter Versand oder eine Rückgabe der Papierfahrkarten erforderlich.

Sonntag bis Freitag
:München heute - der München-Newsletter

Jetzt den Newsletter abonnieren!

Die Abo-Kunden können die beauftragten Änderungen zu ihrem Isar-Card Abo an Fahrkartenautomaten mit dem e-Logo und in den Kundencentern im MVV auf die Chipkarte laden.

Weiterer Vorteil: Während der Gültigkeit der Chipkarte von rund fünf Jahren kann diese bei einem Wiedereinstieg ins Abonnement wiederverwendet werden, wenn der Kunde zwischenzeitlich das Abo gekündigt hat. Die Chipkarte muss in diesem Fall nicht neu zugesandt werden. Sollte sie verloren gehen oder gestohlen werden, kann sie inklusive aller gespeicherten Abonnements gesperrt werden. Kunden erhalten dann eine Ersatz-Chipkarte.

© SZ/schub - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusStadtplanung
:Das "Schreckensbild" der Hochhausgegner

Die Initiative um den CSU-Abgeordneten Brannekämper wirbt für ihr Bürgerbegehren - mit Fotos, in die vermeintlich geplante Wolkenkratzer montiert sind. Rathaus-Grüne und Stadtbaurätin Merk zeigen sich empört. Warum sie der Kampagne jeden Bezug zur Realität absprechen.

Von Sebastian Krass

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: