Prozess in München:Attacke mit Sekundenkleber endet vor Gericht

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Eine 15-Jährige schmiert einem anderen Mädchen Sekundenkleber ins Haar. Nun musste sich die eifersüchtige Jugendliche wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Von Andreas Salch

Zwei Monate waren sie ein Paar, einen kurzen Sommer lang. Als aber Pascal Z. (alle Namen geändert), 16, keine Gefühle mehr für die 15-jährige Melanie W. empfand, machte er Schluss. Sehr zu deren Missfallen. Melanie W. war nicht nur eifersüchtig, sie sann auf Rache an der neuen Freundin ihres Ex. Am Nachmittag des 10. September 2021 schritt sie zur Tat auf einer Skateranlage an der Feldmochinger Straße, als sie dort Pascal Z. und Nadine K. traf: Melanie W. schmierte ihrer Konkurrentin Sekundenkleber ins Haar. Nadine K. rannte sofort zu einer Dusche in der Nähe und ließ Wasser über ihren Kopf laufen, doch es half nichts - der Kleber war bereits fest. Die Schülerin konnte ihre Haare drei Monate lang nicht kämmen, einige Strähnen mussten abgeschnitten werden. Die Kleber-Attacke wurde nun vor einer Jugendkammer am Amtsgericht München verhandelt.

Richter Ludwig Kretzschmar fragte zunächst, ob die Sache nicht "friedlich" beigelegt werden könne und schlug Melanie W. einen Täter-Opfer-Ausgleich vor. Und zu deren Schwester, die mit auf der Anklagebank saß - sie soll Nadine K. abgelenkt haben, während Melanie W. ihr den Sekundenkleber ins Haar drückte -, sagte Richter Kretzschmar, dass das Verfahren gegen sie gegen eine Geldauflage eingestellt werden könnte. Darauf ließen sich aber weder die beiden Schwestern ein noch der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er sei überzeugt, man könne die Angeklagten der Tat überführen.

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Vier Zeugen, alle 16 oder 17 Jahre alt, vernahm der Vorsitzende, und sie belasteten Melanie W. schwer, die ganz in Schwarz in einem bauchfreien Top dasaß und immer wieder mit den Tränen rang. Ob allerdings ihre 24 Jahre alte mitangeklagte Schwester bei der Tat mit von der Partie war und Nadine K. im entscheidenden Moment ablenkte, blieb ungeklärt. Der frühere Freund von Melanie W., der ebenfalls aussagte, erklärte, er könne deren Schwester nicht hundertprozentig identifizieren.

Nach mehr als zweistündiger Verhandlung kam dann das Plädoyer des Staatsanwalts. Für ihn war der Fall klar: Melanie W. habe Nadine K. den Kleber ins Haar gedrückt, und ihre ältere Schwester habe das Opfer abgelenkt. Für Melanie W. forderte der Anklagevertreter Sozialstunden, für ihre Schwester vier Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung sowie eine Geldauflage über 500 Euro.

Richter Ludwig Kretzschmar sprach die 24-Jährige jedoch frei. Was sie gemacht habe, könne nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden. Melanie W. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und muss nun Beratungsgespräche bei der Brücke München besuchen.

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