München:Gut gemeint, falsch gemacht

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Die MVV-Reform soll vieles leichter machen beim Ticketkauf. (Foto: Catherina Hess)

Eine Studentin kauft sich unwissentlich ein ungültiges Semesterticket - und wird ungewollt zur Schwarzfahrerin

Von Thomas Kronewiter, München

Ein "herzliches Willkommen" sieht anders aus: Was der 18-jährigen Erstsemester-Studentin B. aus einer niedersächsischen Kleinstadt im Landkreis Diepholz kürzlich in München zustieß, hätte sie sich wohl auch nicht träumen lassen. Ein Semesterticket für 150 Euro legte sich die Studentin der Fresenius-Hochschule zu, wurde prompt kontrolliert und wegen Schwarzfahrens mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt. Begründung: Das Semesterticket gilt nicht für B.'s Hochschule. Außerdem weigerte sich die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), das Ticket zurückzunehmen: Denn das, signalisierte das Unternehmen, sei nach Semesterbeginn nicht mehr möglich. Für B. ein Albtraum - und ihre Bilanz, aus Fahrgastsicht, fällt entsprechend bitter aus: In München fährt die teuerste U-Bahn der Welt.

Beim Selbstversuch an einem beliebigen Fahrkartenautomaten bestätigt sich jedenfalls, dass Studentin B. einem Missverständnis aufgesessen sein könnte. So ist es nicht völlig abwegig, dass eine 18-Jährige aus dem tiefsten Niedersachsen, die Münchens Verhältnisse nicht kennt, einfach "Hochschule München" wählt, ihre Matrikelnummer eingibt und am Ende ein Ticket erhält - in der Annahme, alles sei korrekt.

Bei der MVG sieht man dies naturgemäß anders. Nicht alle Hochschulen nähmen am Semesterticket teil, erläutert Pressereferent Matthias Korte. Es liege zunächst in der Verantwortung jedes einzelnen Studierenden, bei seiner Hochschule zu klären, ob die Voraussetzungen für den Erwerb und die Nutzung des Semestertickets gegeben seien - schon weil der Ticket-Grundpreis über das Studentenwerk erhoben werde. Den Kaufprozess am Ticketautomaten habe man zudem "in enger Abstimmung mit Studentenwerk und Studierendenvertretern so einfach und eindeutig wie möglich gestaltet". Dem Studierenden wird am Automat zunächst eine Liste der am Semesterticket teilnehmenden Hochschulen angezeigt und er muss dort seine Immatrikulationsdaten eintragen. "Sämtliche teilnehmenden Hochschulen sind hier mit ihren offiziellen Namen eindeutig und abschließend aufgeführt."

Dass man auch bei der MVG den Fall nicht so grundsätzlich stehen lassen wollte, zeigt eine, wie es heißt, unabhängig von der SZ-Anfrage erfolgte Reaktion auf den Fall: So habe man in der Zwischenzeit eine erneute Prüfung vorgenommen und entschieden, den Kaufpreis in Höhe von 152 Euro für das Semesterticket abzüglich des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 60 Euro zurückzuerstatten. Für die MVG sind ähnlich gelagerte Fälle auszuschließen. Es handle sich um einen "Einzelfall".

© SZ vom 08.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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