Amtsgericht:20-Jähriger wegen falschen Notrufs vor Gericht

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  • Ein mittlerweile 20-Jähriger hatte im Januar den Notruf gewählt und gesagt, gerade einen Herzinfarkt zu haben.
  • Wenige Minuten später rief er nochmal an und sagte, dass das nur ein Witz gewesen sei.
  • Er muss nun gemeinnützige Arbeit leisten und an Beratungsgesprächen teilnehmen.

Von Stephan Handel

Natürlich, lustige Telefonstreiche - beim Herrn Zietz anrufen, und wenn er sich meldet - "Hier Zietz" - prustend in den Hörer giggeln: "Dann machen's halt das Fenster zu." Herr Zietz findet das wahrscheinlich nicht so lustig wie die Anrufer. Dass es aber Leute gibt, die bei unnützen Anrufen überhaupt keinen Spaß verstehen - das musste jetzt ein 20-jähriger Schüler aus Taufkirchen erfahren: 16 Stunden gemeinnützige Arbeit und fünf Beratungsgespräche bei einer Jugendhilfeeinrichtung, dazu verurteilte ihn das Amtsgericht, weil er ohne Grund bei der Polizei angerufen hatte.

Die Rechtsvorschrift dazu findet sich im Paragrafen 145 des Strafgesetzbuches: "Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Der junge Mann hatte an einem Abend im Januar kurz vor Mitternacht den Notruf gewählt und zu dem Polizisten am anderen Ende der Leitung gesagt, er brauche einen Krankenwagen, weil er einen Herzinfarkt habe. Dann gab er noch seine Personalien und seinen Aufenthaltsort an, außerdem: Er habe gerade eine Menge LSD genommen.

Vor Gericht
:Bewährungsstrafe für Angeklagten, der im Suff auf Opfer eintrat

Der Angeklagte schmiss eine Bierflasche von einer Isarbrücke und verfehlte nur knapp einen Mann. Als dieser auf die Brücke kletterte, wurde er zu Boden geworfen und getreten.

Von Stephan Handel

Fünf Minuten später rief er wieder an: Der Notruf sei falsch gewesen, er habe einen Witz gemacht. Da war es aber schon zu spät - die Polizei war schon unterwegs, weil sie eine Alarmierung ja nicht einfach ignorieren kann, auch wenn noch so viel auf einen Spaßvogel hinweist.

Vor Gericht erzählte der Angeklagte die Geschichte ein bisschen anders: Er sei mit Freunden unterwegs gewesen, dann habe eine Art Joint die Runde gemacht, was drin war, wisse er nicht. Als er daran gezogen hatte, begann er zu halluzinieren, sein Herz schlug wie verrückt, Panik habe er bekommen. Seine Freunde wollten nicht den Notarzt rufen - das wollten die aber nicht, "weil da noch Zeug rumlag, sie dachten, sie bekommen Ärger". So habe er selbst angerufen. Dass er den Polizisten später sagte, das Ganze sei ein Scherz gewesen - das lag daran, dass er dachte, ins Krankenhaus zu müssen, was er nicht wollte. An dem Tag habe er bis dahin eine halbe Flasche Whisky, Bier und Gin Tonic getrunken.

Diese Geschichte allerdings glaubte ihm die Amtsrichterin nicht. In der Verhandlung wurden die Mitschriften der Notrufe verlesen, bei denen nicht nur die Dialoge zu hören waren, sondern auch Lachen des Angeklagten. Daraus ging für die Richterin klar hervor, "dass sich der Angeklagte - nicht ausschließbar unter dem Einfluss von Drogen - einen Scherz erlauben wollte. Die anderslautende Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung sieht das Gericht als Schutzbehauptung an, da dem Angeklagten sein Verhalten erkennbar peinlich ist."

"Ich bin schuldig und habe Kacke gebaut", sagte der Mann in seinem letzten Wort. Glück hatte er, dass er bei der Tat zwar schon volljährig war - er aber trotzdem nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurde. Das Gericht sah erhebliche Reifeverzögerungen und Brüche in der persönlichen Entwicklung, unter anderem durch die Trennung seiner Eltern. Zu seinen Lasten sprachen allerdings vorhergehende Taten: Wegen Körperverletzung, wegen Drogenbesitzes und wegen Schwarzfahrens musste sich die Justiz schon mit ihm beschäftigen, die Verfahren endeten jeweils mit Weisungen und Auflagen. Das jetzige Urteil nahm er noch in der Verhandlung an, so dass es rechtskräftig ist. (AZ: 1013 Ds 461 Js 116867/19 jug)

© SZ vom 04.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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