Vor Gericht:Bewährungsstrafe für Angeklagten, der im Suff auf Opfer eintrat

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1,7 Promille ergab der Alkotest durch die Polizei bei dem Täter. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Der Angeklagte schmiss eine Bierflasche von einer Isarbrücke und verfehlte nur knapp einen Mann. Als dieser auf die Brücke kletterte, wurde er zu Boden geworfen und getreten.

Von Stephan Handel

Nun da der Sommer nach München kommt, steigt die Temperatur, daraufhin der Durst, eventuell der Alkoholpegel - und bei manchen Leuten schließlich die Aggression. Diese Kombination hat einem Mann nun eine Bewährungsstrafe eingebracht, bald ein Dreivierteljahr nach dem Vorfall an der Thalkirchner Brücke.

An diesem Tag nämlich war, kurz vor 23 Uhr, das Bier des Mannes zur Neige gegangen. Weil er nicht wusste, wohin mit der leeren Flasche, entledigte er sich ihrer auf dem kürzesten Weg: indem er sie von der Brücke in die Isar werfen wollte. Allerdings traf er nicht den Fluss, sondern beinahe eine Gruppe von 20 Leuten, die am Ufer unten einen Geburtstag feierten. Einen 30-jährigen Mann verfehlte die Flasche nur um wenige Zentimeter. Der kletterte auf die Brücke, wurde jedoch von dem Flaschenwerfer und seinen zwei Begleitern zu Boden geworfen und getreten, bis andere Mitglieder der Gruppe zu Hilfe kamen. Bei dem Sturz brach sich das Opfer die Kniescheibe, eine Sehne riss; bislang zwei Operationen waren vonnöten, eine dritte wird folgen.

Im Prozess gestand der Mann die Tat und bat um Entschuldigung

1,7 Promille ergab der Alkotest durch die Polizei bei dem Täter. Vor der Strafrichterin am Amtsgericht gab der Angeklagte an, an diesem Tag schon seit Nachmittag getrunken zu haben, Bier und Wodka in unbekannter Menge. Nach den ersten Zeugenvernehmungen gab er zu, dass er den ersten Schlag geführt hatte. Außerdem bat er sein Opfer um Entschuldigung.

Das war wohl ausschlaggebend für ein relativ mildes Urteil - obwohl er wegen eines Rauschgiftdeliktes unter Bewährung stand. Er wurde wegen drei Körperverletzungsdelikten - versuchter und vollendeter gefährlicher sowie einfacher - zu 13 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, allerdings noch einmal für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Während dieser Bewährungszeit muss er monatlich 100 Euro an das Opfer bezahlen.

Zu seinen Gunsten wertete die Strafrichterin neben der alkoholbedingten Enthemmung die Tatsache, dass er bei dem Streit selbst verletzt wurde, nämlich am Auge und an der Hand. Allerdings habe er "mit dem Wurf der Glasflasche von der Thalkirchner Brücke die Ursache für die sodann folgende körperliche Auseinandersetzung gesetzt hat und war auch im weiteren Verlauf der Vorgänge der Aggressor", so die Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 03.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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