München: Fall Dominik Brunner:Urteil im ersten Solln-Prozess

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Sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod von Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln ist das erste Urteil gesprochen: Der Freund der mutmaßlichen Mörder bekommt eine Bewährungsstrafe.

Riesiger Medienandrang am Münchner Amtsgericht: Sieben Monate nach dem Mord an dem Manager Dominik Brunner hat in einem ersten Prozess der Jugendliche Christoph T. eine Bewährungsstrafe bekommen.

Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht München verurteilte ihn unter anderen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu 19 Monaten Haft. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn er seine Drogentherapie die nächsten fünf Monate fortsetzt.

Der damals 17-jährige Christoph und zwei Freunde hatten am 12. September 2009 an der Donnersberger Brücke eine Gruppe von Schülern bedroht und Geld verlangt. Christoph soll der Wortführer gewesen sein. Er war aber nicht dabei, als Brunner am S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt wurde, nachdem er sich schützend vor die Schüler stellte.

Am Vormittag sagte Barbara Stockinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, der Angeklagte habe keinen unmittelbaren Einfluss auf die Tötung Dominik Brunners genommen. "Strafrechtlich kann man ihm daraus keinen Vorwurf machen", betonte sie.

Der 17-Jährige steht am Anfang jener Gewaltspirale, die am Ende Brunner das Leben kostete. Er hat gemeinsam mit seinen Freunden Sebastian L. und Markus S. am S-Bahnhof Donnersberger Brücke vier Kinder bedroht und die Herausgabe von 15 Euro verlangt.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, versetzte er einem Jungen einen Faustschlag ins Gesicht, einen anderen trat er gegen den Oberschenkel. Bevor er danach alleine in die S6 Richtung Tutzing einstieg, soll er seine Freunde noch aufgefordert haben, es den Kindern "zu zeigen".

Christoph T. bekam Dominik Brunner nie zu Gesicht. Seine Freunde stiegen nach seiner Abfahrt in die S 7 Richtung Solln, erst dort trafen sie auf den Manager, der sich schließlich schützend vor die Kinder stellte und dann mutmaßlich von Markus S. und Sebastian L. am Sollner Bahnhof zu Tode geprügelt wurde.

Verteidigt wurde Christoph T. von den Münchner Anwälten Christian Steinberger und Tom Heindl. Sie hatten zuvor erreicht, dass der Haftbefehl gegen ihren Mandanten außer Vollzug gesetzt und der 17-Jährige am 11. März nach sechs Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Als Auflage musste Christoph T. eine Alkohol- und Drogentherapie in einer stationären Einrichtung antreten.

© ddp-bay/dpa/A. Krug/sonn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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