München:"Es stehen da schon Kräne"

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Im Rechtsstreit um den Bau der griechischen Schule rät die Richterin der Stadt zu Verhandlungen

Von Renate Winkler-Schlang, München

Die griechische Schule an der Hachinger-Bach-Straße in Berg am Laim wächst, der Kellerdeckel ist bereits fertig, der erste Stock entsteht. Die Republik Griechenland hatte trotzig begonnen mit dem Bau, als schon längst klar war, dass das städtische Kommunalreferat Klage auf Rückgabe des Grundstücks erheben würde. Diese Klageschrift war in Berlin diplomatisch geprüft und in Athen zugestellt worden, verhandelt wurde nun am Donnerstag vor dem Landgericht München I. Das Ergebnis: Beide Parteien wollen noch einmal aufeinander zugehen und sich gütlich einigen. Wenn der Stadtrat dem zustimmt und es gelingt, könnte diese griechische Tragödie doch noch ein gutes Ende nehmen.

Die 15 219 Quadratmeter große Fläche hatte die Stadt schon im Jahr 2001 für rund 2,5 Millionen Euro an die Hellenen verkauft, in beiderseitigem Interesse: Die griechischen Klassen waren verstreut in mehreren Schulen zu Gast, die diese Räume selbst dringend brauchten. Im Vertrag war ein Rückkaufrecht vereinbart worden für den Fall, dass das Schulhaus für 750 Grund- und Teilhauptschüler vier Jahre nach erteilter Baugenehmigung nicht vollendet sein würde. Es dauerte bis 2008, bis der Bebauungsplan rechtskräftig und der Bauplan eingereicht waren, doch seitdem bestand Baurecht. Dazwischen kam die Klage einer Bürgerinitiative, die das Verwaltungsgericht im Oktober 2009 zurückwies. Das Baurecht war jedoch "jederzeit vollziehbar", darauf wies die Vorsitzende Richterin Petra Wittmann eigens hin.

Die Fläche aber wurde zum Biotop. Sonst geschah: nichts. Unter dem Druck der Stadtteilpolitiker, die den Bedarf für eine eigene neue Grundschule betonten, begann die Stadt 2012, sanft Druck zu machen. Erst wurde Griechenland an seine Bauverpflichtung erinnert, dann wurde die Frist, binnen derer die Bauherren wenigstens ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorlegen sollten, bis Januar 2013 verlängert. In letzter Minute verweigerten jedoch die Griechen die Unterschrift unter den entsprechenden notariellen Vertrag. Nun beschloss der Stadtrat, das Kommunalreferat solle das Rückkaufsrecht ausüben. Als dies auf dem Verhandlungswege nicht gelang, klagte die Stadt.

Richterin Wittmann machte klar, dass es sich in dieser Vertragssache um eine privatrechtliche Immobilienangelegenheit handle, auch wenn ein Staat involviert sei. Es sei zudem eindeutig, dass die vertraglichen Fristen tatsächlich verstrichen seien. Mehr noch: Die von der Stadt geforderten Finanzierungsnachweise seien nicht schlüssig gewesen. Zudem sei unklar gewesen, ob nicht genutzte Mittel wieder verfallen. Ein Rückkaufsrecht sei also tatsächlich entstanden. Es sei jedoch die Frage, ob mit einem Urteil viel geholfen wäre: "Es stehen da schon Kräne." Ihr "Denkanstoß": eine Einigung mit neuen Fristen und Klauseln.

Der Anwalt der Stadt, Paul Fronhöfer, und Klaus Eisenreich, Leiter der Rechtsabteilung im Kommunalreferat, erklärten, man habe oft genug vom Stadtrat Prügel bezogen für den Vertrauensvorschuss für die Griechen. Wenn man sich nun wieder auf die Republik Griechenland einlasse, dann nur mit einer sehr klaren Rechtsposition. Sollten die neuen Zusagen nicht eingehalten werden, müsste die Fläche an die Stadt fallen. Dann könne die Stadt hier eine Schule betreiben, vielleicht auch für griechische Kinder. Das letzte Wort habe nun der Stadtrat.

Der griechische Anwalt Georgios Vlachopoulos versicherte per ministeriellem Schreiben aus Athen, wie wichtig diese Schule sei. Der Zuschussantrag an die Regierung von Oberbayern, die 70 Prozent der 26 Millionen Euro Kosten übernehmen würde, sei in Vorbereitung. Man werde schnell verhandeln, damit der Stadtrat vor der Sommerpause entscheiden könne. Spätestens im Juli werde das Gericht ein Signal bekommen, ob ein Urteilsspruch sich erübrigt habe.

© SZ vom 02.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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