München:Eine Sache der Verwaltung

Stadtteilgremien sind nicht für Bücherschränke verantwortlich

Öffentliche Bücherschränke können nicht in Verantwortung der Bezirksausschüsse eingerichtet werden. Aufgabe der Stadtteilgremien ist es, kommunale Entscheidungen zu treffen. Die Umsetzung dieser Entscheidungen obliegt dann aber der Verwaltung. "Eine Übertragung des Vollzugs von Beschlüssen auf die Bezirksausschüsse ist nicht möglich", erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter. Aspekte wie die Beschaffung eines Bücherschranks etwa oder die Klärung von versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragen, die zwingend mit einer Trägerschaft verbunden wären, könnten die Lokalpolitiker nicht leisten. Zudem hätten Bezirksausschüsse "keine eigene Rechtspersönlichkeit".

Die Stadtratsfraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung hatte in einem Antrag gefordert, Bezirksausschüssen die Möglichkeit zu eröffnen, als Träger öffentlicher Bücherschränke aufzutreten. Einige Stadtbezirke, so Fraktions-Chef Michael Mattar (FDP), hätten den Wunsch, solch öffentliche Lese-Inseln einzurichten, fänden aber keinen Verein, der gewillt sei, die Trägerschaft zu übernehmen. "Einen Verein seitens des Bezirksausschusses extra dafür zu gründen, halten wir für zu bürokratisch und deshalb für nicht sinnvoll." Außerdem bestehe bei Vereinen die Gefahr, dass die Initiative sehr schnell erlahme. Der Bezirksausschuss dagegen sei "erheblich beständiger in seinem Engagement".

Der erste öffentliche Bücherschrank in München ist vor drei Jahren am Nordbad in West-Schwabing eröffnet worden - initiiert vom Westschwabinger Bezirksausschuss, aus dessen Mitte sich einige Mitglieder genau dafür zu einem Verein zusammenschlossen. Den Verein und das Lektüre-Depot gibt es noch immer. Und für den Ackermannbogen ist bereits eine zweite Bücherbox in Planung.

© SZ vom 12.12.2016 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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