München:Ehrenamtliche sollen auch künftig günstiger fahren

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Der Landkreis München will Nachteile des künftigen MVV-Sozialtickets auf eigene Kosten ausgleichen

Von Stefan Galler, München

Vieles wird sich ändern, wenn die nach wie vor umstrittene MVV-Tarifreform eines Tages in Kraft getreten sein wird. In der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses des Landkreises München ging es etwa darum, wie sich die Neuregelungen im Bezahlsystem des öffentlichen Nahverkehrs auf den Landkreispass auswirken. Und die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich freigiebig: Sie empfahlen dem Kreistag, dass all jene Bürger, die bisher in den Genuss des Landkreispasses gekommen sind und damit die Berechtigung hatten, die vergünstigte Isarcard S zu kaufen, künftig auf Kosten des Landkreises auch das neue MVV-Sozialticket erhalten.

Dieses Sozialticket soll, so der Plan der MVV-Gesellschafterversammlung, grundsätzlich folgenden Bürgern im gesamten MVV-Gebiet verbilligte Monatskarten ermöglichen: Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Beziehern von Arbeitslosengeld II, von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, Beziehern von Wohngeld oder Kinderzuschlag und deren Familienangehörigen. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Menschen mit geringem Einkommen, das den Bedarfssatz nach dem für sie anwendbaren Gesetz nicht übersteigt, sowie alle, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten. Da der Landkreispass darüber hinaus bisher auch von Inhabern der Ehrenamtskarte des Landkreises beantragt werden konnte, sowie von Menschen, die über ein Einkommen von nicht mehr als 20 Prozent über den Einkommensgrenzen der sozialen Hilfen verfügen, wollten die Sozialausschussmitglieder diesen Gruppen auch für die Zeit nach der Reform die Möglichkeit geben, vergünstigte MVV-Tickets zu beziehen - einstimmig sprachen sich die Kreisräte für diese große Lösung aus, die den Landkreis jährlich etwa 248 000 Euro kosten dürfte.

Selbst wenn die Details der MVV-Tarifreform noch nicht endgültig festgezurrt sind, geht Landrat Christoph Göbel (CSU) davon aus, dass es das Sozialticket auf jeden Fall wie bisher geplant und zwar verbundweit geltend geben wird - bislang war eine solche verbilligte Monatskarte lediglich für Bürger aus dem Landkreis und der Stadt München angeboten worden. "Bisher ist noch keiner auf die Idee gekommen, das zurückzunehmen. Ich rechne fest damit, dass es MVV-weit kommen wird", sagte Göbel.

Allerdings sieht der Plan vor, dass es nicht mehr wie bisher eine einheitliche Isarcard S als Sozialticket für das gesamte Netz geben wird, sondern dass der Monatspreis je nach Zone, die der Nutzer befahren will, gestaffelt wird. Laut den Zahlen aus dem Jahr 2017 dürften 56 Prozent der Landkreisnutzer das Sozialticket für die Zone M nutzen, dieses ist nach der Tarifreform für 30,70 Euro zu haben; weitere 31 Prozent der Nutzer waren 2017 in dem Bereich der künftigen Zone M+1 (Ticketpreis nach der Reform: 40,10 Euro) und weitere 13 Prozent auf den Strecken der Zone M+2 (45 Euro) unterwegs.

Für den Landkreis ist die Einführung des neuen Sozialtickets in jedem Fall eine finanziell gute Lösung: Zahlt er derzeit für die Isarcard S für jedes gekaufte Ticket einen Ausgleichsbetrag von 39,77 Euro, was jährlich rund 1,74 Millionen Euro ausmacht, so fällt dieser Betrag nach Einführung der Tarifreform völlig weg. Für das Sozialticket ist nämlich seitens der MVV-Gesellschafter kein Ausgleich zu bezahlen. Lediglich die Kosten für das Personal, das die Berechtigung derjenigen prüft, die ein Sozialticket beantragen, muss der Landkreis selbst tragen. Hierfür rechnet die Kreisverwaltung mit jährlichen Kosten von 416 250 Euro. Damit fährt der Landkreis künftig insgesamt günstiger, auch wenn er, wie vom Sozialausschuss empfohlen, die Inhaber der Ehrenamtskarte und die "20-Prozent-Fälle" ebenfalls mit einem Sozialticket ausstattet.

© SZ vom 19.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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