München:Die Akte Gaddafi

Lesezeit: 6 min

Ein Sohn des libyschen Diktators beschäftige in München über Jahre Polizei und Justiz - elf teils gravierende Fälle macht das Justizministerium nun auf Druck der Landtags-Grünen öffentlich.

Christian Rost

Die Akte von Saif al-Arab Gaddafi was bislang unter Verschluss. Die Staatsanwaltschaft München I weigerte sich stets, Details zu den Ermittlungen gegen den Sohn des libyschen Staatschefs zu nennen. Der 28-Jährige lebte von 2006 bis Anfang dieses Jahres in München, nach Beginn des Aufstands in Libyen ging er zurück in seine Heimat. Auf Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag zu Gaddafis Umtrieben in München musste nun Justizministerin Beate Merk (CSU) Stellung nehmen. Demnach haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft in nur vier Jahren elf Mal mit Gaddafi junior beschäftigt. Die Ermittlungen hatten in den meisten Fällen keine Folgen für den libyschen Gast.

1. Vorsätzliche Körperverletzung

Bei einer Schlägerei in der Münchner Diskothek 4004 im November 2006 gerieten Saif al-Arab Gaddafi und ein damals 19-jähriger Türsteher aneinander. Der Türsteher wollte die Gäste hinauskomplimentieren, weil sich eine Begleiterin Gaddafis auf der Tanzfläche ausgezogen hatte. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Prügelei anschließend als "wechselseitige tätliche Auseinandersetzung". Gaddafi soll dazu gesagt haben, er habe sich lediglich verteidigt. "Mit Blick darauf, dass der Beschuldigte bei der Auseinandersetzung selbst verletzt wurde, verneinte die Staatsanwaltschaft München I das besondere öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung", so das Justizministerium. "Das Verfahren wurde mit Verfügung vom 3. Januar 2007 auf den Privatklageweg verwiesen."

2. Gefährdung des Straßenverkehrs

Gaddafi verursachte am 15. November 2006 in München mit einem Diplomatenfahrzeug der libyschen Botschaft einen Verkehrsunfall. Den hinzugerufenen Polizeibeamten gegenüber wies er sich als Diplomat aus und gab an, er sei "zu seinem Dienstposten" unterwegs. Eine Blutentnahme wurde nicht angeordnet, weil "beim Beschuldigten keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen feststellbar" gewesen seien. Eine Anfrage der Polizei über die Staatskanzlei beim Auswärtigen Amt in Berlin ergab dann, dass Gaddafi nicht als Diplomat akkreditiert war. Und mangels Alkotest konnte auch "eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nicht nachgewiesen werden". Das Verfahren wurde am 27. Februar 2007 eingestellt.

3. Anstiftung zu einem Verbrechen und Verstoß gegen das Waffengesetz

Ein ehemaliger Mitarbeiter Gaddafis gab in einer Zeugenvernehmung am 28.Februar 2007 an, der Diktatoren-Sohn habe ihn beauftragt, den Türsteher der Disco 4004 "zusammenzuschlagen beziehungsweise diesem das Gesicht zu verätzen". Den Angaben zufolge besaß Gaddafi zudem illegal einen Revolver und verfügte über drei Diplomatenpässe. Die Ermittlungen, so Merk in ihrer Stellungnahme, hätten ergeben, dass der Zeuge "wegen angeblich unregelmäßiger Abrechnungen von Gaddafi entlassen worden war, mehrere Droh-SMS an dessen Sekretärin geschickt hatte". Und ein weiterer Zeuge habe zu den Vorwürfen nicht befragt werden können, weil dieser sich zuerst "in stationärer psychiatrischer Behandlung" befunden und später "auf sein Auskunftsverweigerungsrecht" berufen habe.

Unabhängig davon habe das Polizeipräsidium im März 2007 Kontakt mit der libyschen Botschaft aufgenommen. Die Staatskanzlei und das Auswärtige Amt seien darüber informiert worden. Das Amtsgericht München habe schließlich am 16. Juli 2007 einen Durchsuchungsbeschluss für Gaddafis Wohnsitze erlassen. Elf Tage später reiste ein Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I nach Berlin, um in der libyschen Botschaft in Berlin abzuklären, "inwieweit einer Durchsuchung eine völkerrechtliche Immunität entgegensteht". Das war laut Merk notwendig, weil die Villa Gaddafis als "Gästehaus der Botschaft" ausgegeben worden sein soll.

Der Botschafter habe zudem behauptet, Gaddafi junior genieße Diplomatenstatus in Deutschland. Das Auswärtige Amt widersprach dem am 30. Juli 2007. Zehn Tage später wurden Gaddafis Villa und seine regelmäßig angemieteten Zimmer im Hotel Bayerischer Hof in München durchsucht - fünf Monate nach der Aussage des ehemaligen Mitarbeiters. Aber am selben Tag der Durchsuchung, am 9. August 2007, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Gaddafi ein, "da keine erlaubnispflichtigen Waffen gefunden wurden".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema