München:Der Kreis übernimmt die Straßenplanung

Wenn es um Kreisstraßen geht, muss der Landkreis München bislang immer auf das Straßenbauamt Freising verweisen - unabhängig davon, ob es sich um die Sanierung von Ortsdurchfahrten, einen neuen Fußgängerüberweg oder um Verkehrssicherheit handelt. Diese Zuständigkeit wurde 1959 vereinbart und 1983 ergänzt. Seither kümmert man sich in Freising auch noch um Anbauverbote an Kreisstraßen und prüft die Erlaubnis von Sondernutzung und Zufahrten. Im Landkreis München ist man allerdings schon länger nicht mehr zufrieden mit dieser Regelung. Denn oft dauerte es länger, als man sich erhofft hatte, bis Maßnahmen in Gang kamen. Jetzt beschloss der Kreistag eine Änderung der Vereinbarung. Ganz aufkündigen wollte man sie derzeit nicht.

Damit soll der Landkreis fortan im Einzelfall selbst Straßenbauarbeiten planen und umsetzen. Nach der Fertigstellung der vom Landkreis betreuten Straßenbauarbeiten übernimmt das Staatliche Bauamt Freising wieder die Verwaltung der Straße. Auch besteht nun die Möglichkeit, dass der Landkreis bei großen Maßnahmen sowie kurzfristig nötigen Planungen oder Arbeiten Personal und Planungsmittel bereitstellt. Insbesondere erhofft man sich im Landratsamt, dass die Planung aufgeschobener Geh- und Radwege entlang der Kreisstraßen endlich Fahrt aufnimmt.

© SZ vom 23.12.2016 / hilb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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