Das Ringen um zwei zusätzliche Bürogebäude mit jeweils einer Tiefgarage auf dem Gelände des ehemaligen Thalkirchner Bahnhofs geht weiter. Von der Lokalbaukommission und vom Bezirksausschuss Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln gleichermaßen entschieden abgelehnt, hält der Antragsteller an seinen Plänen eisern fest. Wobei ihm eine Gerichtsentscheidung, in der die Maßgaben des betreffenden Bebauungsplans für nichtig erklärt worden waren, in die Karten spielt. Trotz dieser Tatsache und der Vorlage überarbeiteter Entwürfe hat das Stadtteilgremium dem Vorhaben jetzt erneut eine Absage erteilt - "aus ökologischen, wie auch aus denkmalschutzrechtlichen Gründen". Überdies würden die 50 beantragten Tiefgaragenstellplätze nicht ausreichen, um die Vorgaben der städtischen Stellplatzsatzung zu erfüllen.
Die Verbesserungen im Vergleich zu den "chaotischen und widersprüchlichen Vorgängerplanungen" reichten für eine Zustimmung nicht aus, stellt der Bezirksausschuss klar. Denn allein schon wegen eines der Gebäude müssten zwölf geschützte Bäume gefällt werden, die bisher die oberirdischen Parkplätze säumen. Ein solcher "Kahlschlag in einem ökologisch wertvollen Gebiet" sei nicht hinnehmbar. Nachpflanzungen würden viele Jahre brauchen, ehe sie als Ersatz dienen könnten, gibt der Bezirksausschuss zu bedenken.
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Die Lokalpolitiker erinnern daran, dass das fragliche Gelände unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet sowie an ein geschütztes Flora-Fauna-Habitat grenze. "Es gehört zum kleinen Einmaleins des Naturschutzes, dass auch Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft von Schutzgebieten nicht überlastet werden dürfen. Das wäre bei Baumfällungen und Versiegelung unterirdischen Raums aber der Fall", heißt es in der Stellungnahme des Bezirksausschusses. Durch den beabsichtigten Bau der Tiefgaragen seien "schwerwiegende Folgewirkungen für den Wasserhaushalt" zu befürchten. Bei Überflutungen durch Starkregen gerieten womöglich sogar Einzeldenkmäler in Gefahr.
Problematisch wären auch die Erschließung des ehemaligen Bahnhofsgeländes, ebenso wie der Stellplatznachweis während der Bauphase. Der nördliche Baukörper würde zudem die Gesamtkulisse der denkmalgeschützten Bauwerke auf dem Areal am Isarwinkel verstellen. Entscheidend sei hier der Blickwinkel vom öffentlich genutzten Rad- und Fußweg auf der ehemaligen Isartalbahntrasse. "Jede Verbauung des Grundstücks um die Gebäude der ehemaligen Bahnstation herum würde den Denkmalschutz in empfindlichem Maße beschädigen", heißt es im Papier des Bezirksausschusses.
Sollte sich der Bau der zusätzlichen Bürogebäude aus rechtlichen Gründen nicht verhindern lassen, fordert die Stadtteilvertretung wenigstens einen städtebaulichen Vertrag, der sicherstellt, dass das Grundstück "damit endausgebaut ist und keine weitere Bebauung erfolgen kann". So oder so erteilt der Bezirksausschuss einer Baustellenerschließung vom Isartalbahnweg her eine Absage; dieser müsse als wichtige Fuß- und Radwegverbindung erhalten bleiben. Im Übrigen bleibt das Gremium bei seiner generellen Einschätzung: "Eine zusätzliche Bebauung im Bereich des ehemaligen Thalkirchner Bahnhofs wäre nicht zum Nutzen der Stadtgesellschaft und nicht im Sinne eines achtsamen Umgangs mit äußerst schützenswerten Flächen."