München:Bußgelder gegen den Leerstand

Eigentümer seit 2005 in fünf Fällen von der Stadt bestraft

Einen Hebel, privaten Wohnungsleerstand in der Stadt zu beseitigen, bietet die Antwort aus dem Rathaus nicht. Die Grünen-Fraktion hatte in einer Anfrage wissen wollen, wie die Verwaltung mit Häusern umgeht, die lange leer stehen und zunehmend verfallen. Als Anschauungsmaterial führten die Grünen unter anderem das sogenannte Dönerhaus an der Schwanthalerstraße 119 und das Schnitzelhaus an der Holzapfelstraße 10 an, beide im Westend gelegen.

Derlei Leerstände, so die Antwort des Sozialreferates, das den Fragenkatalog der Grünen-Fraktion abgearbeitet hat, seien mengenmäßig ein untergeordnetes Problem. Es gebe zwar die Möglichkeit, Eigentümer wegen des langen Leerstands ihrer Mietwohnungen mit Bußgeldern zu belegen. Seit 2005 habe man zu dem Mittel aber nur fünf Mal gegriffen und den Verantwortlichen im Schnitt 11 450 Euro aufgebrummt. Die maximale Geldbuße in solchen Fällen liegt bei 50 000 Euro. Bei der Bemessung, so die Vertreter des Sozialreferates, spiele die Dauer der "zweckfremden Nutzung und das persönliche Verschulden" eine maßgebliche Rolle.

Der Bußgeldbescheid sei das einzige Mittel, das bislang in solchen Fällen eingesetzt worden sei. Dies aber durchaus erfolgreich: "Die Verhängung von Bußgeldern und die Verlängerung von Zwangsgeldern führt in der Regel dazu, dass der leerstehende Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird", heißt es im Antwortschreiben aus dem Rathaus. Im Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe kann man mit dieser Antwort relativ wenig anfangen. Im Fall der Holzapfelstraße 10 wurde bereits ein Bußgeld verhängt, wie die Stadtviertelpolitiker vermelden. Die 13 Wohnungen in dem hellblauen Haus stehen trotzdem nach wie vor leer.

© SZ vom 03.05.2016 / Ands - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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