Mitten in Untermenzing:Auf gute Nachbarschaft

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Wer den Baum im Garten nebenan nicht mehr mag, kann die Behörden zu Hilfe rufen, auch ohne Wissen des Eigentümers. Nicht immer kommt das gut an

Von Anita Naujokat

Es gibt einige Möglichkeiten, Nachbarn auf die Palme zu bringen. Rasenmäher und Laubbläser zu Unzeiten anwerfen, bei jedem Sonnenstrahl den Grill auf die Terrasse zerren und möglichst viele Freunde an den Kokel- und Rauchschwaden-Events teilhaben lassen. Oder man setzt Nacktschnecken einfach im Garten gegenüber aus. Auch überhängende Zweige und Baumwurzeln, die sich nicht an Grundstücksgrenzen halten, vergiften gerne das Klima. Von den wurmigen Kirschen, die den englischen Rasen nebenan versauen, ganz zu schweigen.

Doch es geht noch perfider. Mitten im schönen Untermenzing hat ein Anwohner beantragt, einen Baum auf dem Grundstück eine Hausnummer weiter zu fällen. Im Bezirksausschuss hieß es, es handle sich um eine große Fichte, die der Eigner aber nicht missen wolle. Dem Planungsreferat, dem die Untere Naturschutzbehörde angehört, sind derartige Anliegen nicht unbekannt. Die beunruhigende Auskunft lautet, dass sozusagen jeder einen Fällantrag für Bäume auf anderen Grundstücken stellen kann. Ob mit Absprache und im Einvernehmen oder ohne Wissen des Betroffenen.

Jetzt, liebe Gartenbesitzer, nicht in Panik verfallen, es gibt auch eine gute Nachricht: Selbst wenn die Naturschutzbehörde den Meuchelmord genehmigt, darf der Baum ohne Zustimmung des Eigners nicht angetastet werden. Es sei denn, der Baum stellt eine Gefahr dar. Dann würden die Naturschützer aber das Kreisverwaltungsreferat als Sicherheitsbehörde einschalten. Es kann sogar günstig sein, wenn der Nachbar den Fällantrag stellt, denn die Verfahrenskosten muss dann er zahlen. Wie aus dem Planungsreferat noch zu erfahren war, soll der Untermenzinger, anders als kolportiert, doch mit seinem Nachbarn gesprochen haben. Über den Inhalt dieses Gesprächs ist nichts bekannt. Der Antrag selbst, hieß es aus der Behörde, werde noch geprüft.

Schließlich bleibt in der Reihe nachbarlicher Freundlichkeiten noch das Hammerschlags- und Leiterrecht zu erwähnen. Es erlaubt, zur Renovierung von Heim und Hof das nachbarliche Grundstück zu nutzen. Aber: Unbedingt vorher mit dem Nachbarn reden. Andernfalls droht das Faustschlagsrecht.

© SZ vom 10.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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