Tödliche Messerstiche in Milbertshofen:Sieben Jahre Haft für Jugendlichen

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Die Jugendlichen trafen sich am Korbinianplatz in Milbertshofen. (Foto: Robert Haas)

Zwischen zwei Gruppen kommt es am Korbinianplatz zu einem Streit - am Ende stirbt ein 18-Jähriger. Nun wurde ein 17-Jähriger wegen der tödlichen Stiche verurteilt.

Ganze 24 Verhandlungstage hat sich die 3. Jugendkammer des Landgerichts München I mit einem tödlichen Streit unter jungen Männern in Milbertshofen beschäftigt und nun ihr Urteil gefällt: Zu sieben Jahren Jugendstrafe wurde der 17-jährige Angeklagte R. wegen Totschlags und Beteiligung an einer Schlägerei verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Minderjährige im März vergangenen Jahres bei der Bandenschlägerei einen 18-Jährigen mit einem Messer getötet hatte.

In einer Grünanlage am Korbinianplatz kam es damals zu einem Aufeinandertreffen zwischen zwei Gruppen von jungen Männern. Darunter der nun Verurteilte auf der einen Seite und das Opfer auf der anderen. Der Grund: Ein Mitglieder der einen Gruppe, so das Gericht, soll Mitglieder der anderen an die Polizei verraten haben. Das wollte man damals klären.

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Es kam laut Urteil zum Streit, der später getötete 18-jährige P. zog schließlich ein Klappmesser und verletzte einen aus der Gruppe um den Angeklagten durch einen Schnitt in den Bauch schwer. Beteiligte aus der Gruppe des Angeklagten gingen daraufhin auf P. los, schlugen ihm das Messer aus der Hand. Der Angeklagte nahm es laut Urteil an sich und stach drei Mal auf den nun unbewaffneten 18-Jährigen ein, der zumindest bei dem Stich ins Herz bereits auf dem Boden lag.

Der Angeklagte selbst hatte die tödlichen Stiche in den Oberkörper bestritten und einen weiteren Beteiligten belastet. Doch die Tat war durch eine unbeteiligte Zeugin mit dem Handy gefilmt worden. Die Aufnahmen deckten sich mit dem Bild, das im Prozess auch zahlreiche Zeugenaussagen ergeben hatten. Das Gericht sah beim Angeklagten "massive Erziehungsdefizite und schädliche Neigungen". Der Jugendliche sei von falschen Ehrvorstellungen geleitet gewesen. Deswegen und wegen der Schwere der Schuld sei eine Jugendstrafe unerlässlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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