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Der Haus- und Grundbesitzerverein München bekommt auch Zugang zu Angaben über 30 000 Wohnungen, die als nicht mietspiegelrelevant gelten.
(Foto: dpa)München muss Daten zugänglich machen, die dem Mietspiegel zugrunde liegen, urteilt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Demnach hat der Haus- und Grundbesitzerverein Anspruch darauf, die Nettokaltmiete pro Quadratmeter und den Stadtteil der Wohnungen zu erfahren, die in den Mietspiegel eingeflossen sind.
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