Gerichtsurteil:München muss Einblick in Mietspiegel-Daten gewähren

Voraussichtlich Urteil im Streit um den Münchner Mietspiegel

Schiwy erklärt die Vorwürfe, der Mietspiegel sei manipuliert, für "haltlos".

(Foto: dpa)
  • Der Haus- und Grundbesitzerverein München hat Anspruch darauf, die Nettokaltmiete pro Quadratmeter und den Stadtteil der Wohnungen zu erfahren, die in den Mietspiegel eingeflossen sind.
  • Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof entschieden. Es könne nicht sein, "dass der Mietspiegel komplett nicht-überprüfbar ist".
  • Die Sozialreferentin Dorothee Schiwy hält das Vorgehen des Vereins dagegen für "schlicht unmoralisch".

Von Sebastian Krass

Die Stadt muss Daten zugänglich machen, die dem Mietspiegel zugrunde liegen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Montag bekannt gegebenem Urteil entschieden. Demnach hat der Haus- und Grundbesitzerverein München (kurz: Haus und Grund) Anspruch darauf, Nettokaltmiete pro Quadratmeter und den Stadtteil der 3322 Wohnungen zu erfahren, die in den Mietspiegel 2017 eingeflossen sind. Um diesen geht es in der Klage von Haus und Grund. Den Antrag, die genaue Lage der Wohnungen zu erfahren, wies das Gericht zurück. Außerdem bekommt der Verband Zugang zu Angaben über 30 000 Wohnungen, die als nicht mietspiegelrelevant gelten. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht der Stadt recht gegeben, die die Herausgabe mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnt hatte.

In der mündlichen Verhandlung der zweiten Instanz betonte das Gericht, "dass das für amtliche Befragungen geltende Statistikgeheimnis strikt einzuhalten sei", deshalb gab es Haus und Grund nur teilweise recht. Aber es könne nicht sein, "dass der Mietspiegel komplett nicht-überprüfbar ist". Die Urteilsbegründung soll in einigen Wochen vorliegen, dann können die Parteien die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen.

Ob die Stadt das tut, ist noch offen. Man werde die Begründung abwarten und "dann das weitere Vorgehen prüfen", erklärte das Sozialreferat nach dem Urteil. Leiterin Dorothee Schiwy forderte Haus und Grund auf, "die seit Jahren andauernde Agitation gegen den Mietspiegel einzustellen". Man müsse "sich schon fragen, welche Ziele jemand wirklich verfolgt, der behauptet, der Mietspiegel sei zu niedrig - und das in einer Zeit, in der Menschen reihenweise die Stadt verlassen, weil sie sich die Mieten nicht mehr leisten können". Das sei "schlicht unmoralisch". Vorwürfe, der Mietspiegel sei manipuliert, erklärte Schiwy für "haltlos". Auch Linke und SPD kritisierten Haus und Grund, von einem "Feldzug gegen den Mietspiegel" war die Rede.

Die Erstellung des Mietspiegels basiert auf Bundesrecht. Demnach dürfen nur Wohnungen eingehen, die in den vergangenen vier Jahren neu vermietet worden sind oder deren Miete verändert worden ist. Wohnungen mit älteren Verträgen und geförderte Wohnungen sind ausgeschlossen. Dem Mietspiegel 2017 zufolge, den die Meinungsforscher von Kantar TNS und das Statistik-Institut der Ludwig-Maximilians-Universität im Auftrag der Stadt erstellt haben, lag die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 11,23 Euro (im neuen Mietspiegel 2019 sind es 11,69 Euro).

Rudolf Stürzer, der als Vorsitzender von Haus und Grund München 30 000 Mitglieder vertritt, äußert den Verdacht, dass die Stadt aus politischen Gründen für eine Auswahl sorge, die den Mietspiegel nach unten verzerre. Das Urteil ist für ihn eine Bestätigung, "dass wir Licht ins Dunkel des Mietspiegel bringen können". Wenn man die Daten bekomme, werde man sie "einem Sachverständigen geben, der sie auf Plausibilität und Repräsentativität prüft. Wenn herauskommt, dass alles seine Richtigkeit hat, ist das okay".

Das Vorgehen von Haus und Grund stößt bei anderen Immobilienbesitzern, dem 80 000 Mitglieder starken Eigenheimerverband Bayern, auf Kritik. Wer München "beim Mietspiegel durch Klagen einen Knüppel zwischen die Beine wirft, trägt dazu bei, dass in Zukunft die Mieten noch stärker steigen", heißt es in einer Mitteilung. Das sei nicht im Sinne der Menschen, die sich Wohneigentum zulegen wollen, mit den Mietpreisen stiegen nämlich auch die Kaufpreise an.

(Az: 4 B 18.1515)

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