Es klingt wie ein schlechter Witz: Fast zwei Jahre nach ihrer Einführung in Bayern erklärt ein Münchner Amtsrichter die Mietpreisbremse für nichtig. Die Landesregierung, die das Bundesgesetz per Verordnung umgesetzt hat, hätte genauer erläutern müssen, warum und inwiefern der Münchner Mietmarkt angespannt ist. Wäre man zum Albern aufgelegt, könnte man behaupten, dass das in etwa so klingt, als müsse man erst beweisen, dass Wasser nass ist oder Tauben fliegen können, bevor man über Wasser oder Tauben urteilt. Nur: Das Gesetz verlangt eben diese Präzision bei der Umsetzung.
Das Urteil vom Mittwoch ist nicht rechtskräftig, die Mieter aus der Maxvorstadt können nun vors Landgericht ziehen. Für die Zukunft der Mietpreisbremse als solche hat der Richterspruch aus München keine Bedeutung. Und weil Ordnung sein muss, vor allem bei Verordnungen, arbeitet das bayerische Justizministerium schon an einer Neufassung, im Juli soll sie fertig sein.
Doch werden Mieter in München von dieser neuen Verordnung profitieren? Wohl kaum. Denn auch die detaillierteste Verordnung ist machtlos gegen die detaillierten Ausnahmen im Bundesgesetz. Wenn zum Beispiel schon die Vormiete zu hoch war, wenn die Wohnung sich in einem Neubau befindet, wenn der Vermieter zuvor umfassende Sanierungen vorgenommen hat - dann greift die Mietpreisbremse sowieso nicht.
Dazu kommt, dass, wer hier eine Wohnung gefunden hat, davor zurückschreckt, sich mit seinem Vermieter anzulegen. Die Verfahren in München seit Einführung der Bremse sind an einer Hand abzuzählen. Klingt ebenfalls wie ein schlechter Witz, verweist aber auf eine bittere Wahrheit: Gesetz gescheitert, besser machen, bitte. Das Münchner Amtsgericht ist nur ein Nebenschauplatz, der Hauptschauplatz heißt Berlin.