Leiche im Kapuzinerhölzl:Lebenslang für Mord an Lebensgefährtin

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  • Das Schwurgericht am Landgericht München hat den 44-jährigen Bülent A. wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Im März 2013 hatte er der Überzeugung der Richter zufolge die 36-jährige Daniela K. mit Tritten und Faustschlägen getötet und die Leiche anschließend im Kapuzinerhölzl vergraben.
  • Die Verteidiger von A. hatten mangels konkreter Beweise einen Freispruch gefordert und kündigen Revision an.

Von Christian Rost, München

Es gab keine Zeugen der Tat und auch keine handfesten Beweise. Das Schwurgericht am Landgericht München I verurteilte dennoch den 44-jährigen Bülent A. am Donnerstag wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Aus niedrigen Beweggründen habe A. die 36-jährige Daniela K. am 12. März 2013 in der gemeinsamen Wohnung in der Nimmerfallstraße in Pasing mit Faustschlägen und Tritten getötet, so das Gericht, das sich auf eine Reihe von Indizien stützte. Die Leiche habe der Angeklagte anschließend im Kapuzinerhölzl verscharrt.

Der Vorsitzende Richter Michael Höhne zitierte zu Beginn der Urteilsbegründung eine Facebook-Nachricht von Daniela K. an eine Freundin: "Ich bin froh, wenn er mich nicht krankenhausreif schlägt. Wenn ich mich nicht melde, ruf die Polizei." Die Frau hatte zweifellos Angst vor dem Mann, mit dem sie seit Beginn der 1990er Jahre liiert war und schließlich auch die heute vier und sieben Jahre alten Kinder bekam. Spätestens Anfang 2013 war die Beziehung für Daniela K. aber zu Ende, sie wollte sich von A. trennen. Er sei "bequem" gewesen, seit Jahren keiner geregelten Arbeit nachgegangen und habe den Staat um Sozialleistungen betrogen, sagte Höhne.

Mit seinem nackten Fuß trat er Daniela K. ins Gesicht

Deshalb habe Daniela K. keine Perspektive mehr mit ihm gesehen und ihn als schlechtes Vorbild für die Kinder empfunden. Als die Frau, die inzwischen einen neuen Freund hatte, A. ultimativ zum Auszug aus der Wohnung aufforderte, kam es zu einem heftigen Streit. Der Angeklagte habe die Trennung nicht akzeptieren wollen, so Höhne. Als er erkannt habe, wie aussichtslos die Lage für ihn gewesen sei, habe er seiner Lebensgefährtin "mehrfach heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen". Die Frau sei bewusstlos zu Boden gegangen, woraufhin A. ihr danach mit seinem nackten Fuß mindestens ein Mal ins Gesicht und gegen die Brust getreten habe, sagte der Vorsitzende. Daniela A. habe aufgrund mehrerer Frakturen im Gesicht eine starke Blutung im Nasen- und Rachenraum erlitten und sei binnen fünf Minuten erstickt. Nachbarn hatten Hilferufe gehört, die plötzlich verstummten, aber nichts weiter unternommen.

Die Leiche habe A. noch in der Nacht unbemerkt mit seinem Auto ins Kapuzinerhölzl gebracht, komplett ausgezogen und in Embryostellung in einer Baumkuhle verscharrt. Ein Unbekannter fand die Tote ein Jahr später und informierte die Justiz mit einem anonymen Schreiben. Die Obduktion ergab, dass Daniela K. im Gesichtsbereich massiv Gewalt angetan worden war. Woran sie genau gestorben war, ließ sich nur noch vermuten.

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Für das Schwurgericht gab es jedoch "keinerlei Zweifel", dass Bülent A. seine Lebensgefährtin umgebracht hat. Er war der einzige, der sich nach ihrem Verschwinden keine Sorgen gemacht hatte, und behauptete, sie sei mit einem anderen Mann durchgebrannt. Zeugen betonten in dem Prozess unterdessen, die Frau hätte ihre Kinder niemals alleine gelassen.

Einen Mithäftling stiftete er an, die Tat auf sich zu nehmen

Nach seiner Festnahme stiftete A. im Gefängnis einen Mithäftling dazu an, sich in einem anonymen Brief an die Justiz der Tat zu bezichtigen. Der Mithäftling willigte zunächst ein, ließ die Sache dann aber doch auffliegen. Detailliert, so Höhne, habe A. dem Mithäftling vorgegeben, was dieser schreiben solle: Dass er Daniela K. drei Faustschläge ins Gesicht versetzt und sie getreten habe. "Das war Täterwissen", so der Richter, genau diese Art von Gewalteinwirkung passe zum Verletzungsbild. Mit dem Manipulationsversuch habe sich der Angeklagte selbst verraten.

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Von Christian Rost

Bülent A. machte während des siebenmonatigen Prozesses keine Angaben. Den Urteilsspruch verfolgte er reglos, war aber sichtlich getroffen, als er aus dem Gerichtssaal zurück in die Zelle geführt wurde. Seine Verteidiger hatten mangels konkreter Beweise einen Freispruch gefordert und kündigten Revision an.

© SZ vom 22.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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