Garching:Stadtrat deckelt Zuschüsse für Vereinsheime

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Wenn ein Verein viele Kinder und Jugendliche als Mitglieder hat, heißt das nicht automatisch, dass die Stadt Garching höhere Zuschüsse für ein Vereinsheim bezahlt. (Foto: Deutzmann/imago images)

Auch wenn ein Verein viele Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Beeinträchtigung hat, werden maximal 25 Prozent der Baukosten von der Stadt übernommen.

Von Sabine Wejsada, Garching

Ganz so unproblematisch, wie es sich die Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt hat, sieht der Garchinger Stadtrat die neue Richtlinie zur künftigen Förderung von Vereinsheimen nicht: Das Gremium hat in seiner jüngsten Sitzung einen Teil der Vorgaben wieder kassiert. So soll der Zuschuss bei Neu- und Umbauten oder der Sanierung von Klubhäusern nicht automatisch über 25 Prozent der Kosten steigen, weil ein Verein besonders viele Kinder und Jugendliche hat oder bei der Inklusion aktiv ist.

Im ersten Entwurf war die Rede davon, dass sich der Fördersatz je nach Anzahl des Nachwuchses beziehungsweise der Menschen mit Beeinträchtigungen auf bis zu 40 Prozent erhöhen könnte. Einige Stadträte hatten jedoch erhebliche Bedenken, dass die Ausgaben aus dem Ruder laufen könnten. Die maximale Förderung in Höhe von 50 Prozent aber bleibt in dem Papier stehen, damit die Verwaltung überhaupt noch einen Anhaltspunkt für Gespräche mit den Vereinen hat.

Gefördert werden können laut der Richtlinie Sanierungen, bauliche Verbesserungen, Neubauten oder der Kauf von Vereinsheimen nebst notwendigen Einrichtungsgegenständen. Soweit verfügbar, könne auch ein Grundstück in Erbpacht überlassen werden, so die Stadtverwaltung. Ein Verein muss bereits fünf Jahre bestehen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen. Die zuschussfähigen Ausgaben errechnen sich aus den Anschaffungs- oder Baukosten der jeweiligen Maßnahme. Zusätzlich können Eigenleistungen mit einem Stundensatz von zehn Euro als zuschussfähig anerkannt werden.

Weitere Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass das Objekt anderen gemeinnützigen oder förderwürdigen Vereinen und den Garchinger Schulen überlassen wird. Die Bindung für den Zweck des Vereins hat das Rathaus auf 25 Jahre festgesetzt. Löst sich der Verein auf, fällt das Haus an die Stadt zurück; sollten die Voraussetzungen für die Förderung nachträglich entfallen, muss der Zuschuss der Stadt zurückgezahlt werden.

Allerdings besteht kein Rechtsanspruch, dass sich die Stadt an einem derartigen Projekt beteiligt. Das zu betonen, war dem Gremium noch einmal sehr wichtig. Vielmehr handele es sich um eine freiwillige Leistung Garchings; diese sei generell vom finanziellen Spielraum der Kommune abhängig - und am Ende treffe der Stadtrat über die Unterstützung eines jeden Vorhabens die Entscheidung, sagte Bürgermeister Dietmar Gruchmann (SPD).

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