Wohnungsmarkt:Anpassung an ortsübliche Preise

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Haar will das Niveau der Miete für Gemeindewohnungen erhöhen

Wer in Haar eine Gemeindewohnung hat, kann sich glücklich schätzen. Besonders gilt das für Wohnungen, bei denen sich die Miete auf einem Niveau bewegt, das man allenfalls aus einer Stadt wie Wien kennt. So zählt Haar unter den 200 Wohnungen im kommunaler Hand solche, bei denen die Sozialbindung erst vor Kurzem entfallen ist und deren Ausgangsmiete so günstig war, dass trotz regelmäßiger Erhöhungen heute 344 Euro für eine 50-Quadratmeter-Wohnung anfallen.

Das will die Gemeinde nun ändern und das Mietniveau in Richtung einer selbst definierten ortsüblichen Miete anheben. Bis zu 15 Prozent sollen die Mieten steigen, wenn die aktuelle 26 Prozent oder mehr unter der ortsüblichen Miete liegt, um bis zu zehn Prozent bei einer Abweichung von bis zu 25 Prozent. Das hat der Hauptausschuss des Gemeinderats am Dienstagabend dem Gemeinderat empfohlen, - was freilich in Zeiten einer Mietpreisexplosion in der Region nicht ohne Diskussion und Gegenstimmen geschah. Antonius van Lier (Freie Wählergemeinschaft) protestierte gegen jede Anhebung jenseits der Inflationsrate. Alois Rath (CSU) und Petra Tiedemann (Grüne) stimmten mit ihm gegen die Mieterhöhung

Diese soll nach einer Formel berechnet werden, die sich im Grundsatz die Gemeinde schon Mitte der Neunzigerjahre verordnet hat. Angelehnt an den Münchner Mietspiegel, abzüglich zehn Prozent für Wohnungen in Haar und Gronsdorf und 20 Prozent in den Ortsteilen wird für gemeindeeigene, frei finanzierten Wohnungen eine ortsübliche Miete festgelegt. Die Berechnung wurde 2000 geändert. Zum 1. Januar 2019 soll sie erneut angepasst werden. Bürgermeisterin Gabriele Müller (SPD) sagte, "bei aller sozialen Liebe brauchen wir auch nachvollziehbare Werte". Die Gemeinde lege Wert darauf, dass die Wohnungen in gutem Zustand seien. Und in ihnen lebten nicht unbedingt klassische Bedürftige.

Die Miethöhe soll künftig alle vier Jahre überprüft werden, außerdem soll es Abschläge für Wohnungen an stark befahrenen Straßen geben und für Wohnungen ab dem dritten Stock ohne Aufzug. Zuschläge sind vorgesehen für Wohnungen mit neuem Bodenbelag, getrennter Dusche und WC sowie Terrasse oder Dachterrasse. Wer Mietzuschüsse der Gemeinde erhält, soll mindestens sieben Euro pro Quadratmeter bezahlen. Bisher sind es sechs.

© SZ vom 20.09.2018 / belo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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