Windenergie:Grasbrunn im Fokus

Lesezeit: 1 min

Die Gemeinde kommt wegen ihrer großen Fläche und geringen Einwohnerzahl als Standort besonders infrage.

Von Lydia Wünsch, Grasbrunn

"Um es kurz zu machen: Uns rennt die Zeit davon." Manuel Knecht von der Energieagentur Ebersberg-München redete am Dienstagabend im Grasbrunner Gemeinderat nicht um den heißen Brei herum. Dorthin war der Fachmann eingeladen, um über Windkraft zu informieren. "Es gibt zwar noch keinen konkreten Anlass", sagte Bürgermeister Klaus Korneder (SPD), "aber das Thema wird uns mit Sicherheit in den kommenden Monaten und Jahren beschäftigen."

Denn gerade die Gemeinde Grasbrunn eignet sich nach Einschätzung von Experten besonders gut für den Bau von Windrändern. Im Gegensatz zur Stadt München oder dicht besiedelten Gemeinden wie Ottobrunn hat Grasbrunn viel Fläche und im Verhältnis dazu wenig Einwohner. Aus diesem Grund ist Grasbrunn für den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München besonders interessant, wenn es darum geht, das Ziel für einen Ausbau der Windenergie zu erreichen. Danach sollen in der Region bis 31. Dezember 2027 1,1 Prozent und fünf Jahre später 1,8 Prozent der Flächen als Standorte für Windräder ausgewiesen werden.

Gelingt dies nicht, wird das Bauen von Windrädern wieder zu einem privilegierten Vorhaben. Das bedeutet, dass die immer noch gültige bayerische 10H-Regel komplett außer Kraft tritt und überall gebaut werden darf, wo sich Investoren finden. "Und die finden sich dann", ist Grasbrunns Bürgermeister überzeugt. Will die Gemeinde also mitreden, wo gebaut wird, muss sie laut Korneder ein Interesse daran haben, dass der Planungsverband die Ziele erreicht.

Aktuell schreibt die 10H-Regel vor, dass Windräder in Bayern einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zur nächsten Wohnbebauung einhalten müssen, in der Regel sind das mindestens zwei Kilometer. Dieser Abstand ist nur in sehr dünn besiedelten Gebieten zu gewährleisten. "Im gesamten Landkreis München gibt es daher keine einzige Windkraftanlage", sagt Manuel Knecht von der Energie-Agentur. Zum 17. November erlaubt eine Ausnahmeregelung einen Mindestabstand von 1000 Metern. Als Standorte in Betracht kommen vor allem Wälder, Gewerbegebiete sowie vorbelastete Gebiete mit Eisenbahnstrecken, Autobahnen und mehrstreifigen Bundesstraßen. In der Gemeinde Grasbrunn trifft alles zu.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: