Straßenverkehr:Wer 30 fährt, zahlt fast 100 Euro

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In einer verkehrsberuhigten Zone dürfen Kinder auf der Straße spielen. Eine Spielstraße ist trotzdem etwas anderes. (Foto: Carsten Koall/dpa)

In einer verkehrsberuhigten Zone gelten strenge Regeln, die vielen nicht bewusst sind. Die wichtigsten im Überblick.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spielstraße und einer verkehrsberuhigten Zone?

Viele bezeichnen die mit einem blauen, rechteckigen Verkehrszeichen mit weißen Piktogrammen (Nummer 325.1) gekennzeichneten Straßen oder Bereiche als Spielstraßen. Wohl auch, weil darauf neben einem Haus, einem Auto, einem Fußgänger und einer Straße auch ein Kind mit einem Ball zu sehen ist. Das ist allerdings falsch, dieses Schild steht für eine verkehrsberuhigte Zone. Bei Spielstraßen steht das Kennzeichen Nummer 250: rund, in der Mitte weiß und außen rot - Durchfahrt verboten. Ein kleines rechteckiges weißes Zusatzschild mit einem ballspielenden Kind kennzeichnet diese Straße als Spielstraße.

Wie schnell darf man fahren?

In der verkehrsberuhigten Zone dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Das sind sieben bis zehn Kilometer pro Stunde. In einer Spielstraße sind Fahrzeuge komplett verboten.

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Wer hat in einer verkehrsberuhigten Zone Vorrang?

Fußgänger und Fahrzeuge sind hier gleichberechtigt. Das heißt, auch Fußgänger dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen, Kinder dürfen hier spielen. Allerdings müssen sie auch Fahrzeuge vorbeilassen und dürfen sie nicht behindern oder blockieren.

Darf man in einer verkehrsberuhigten Zone parken?

Das Parken ist nur auf eingezeichneten Parkflächen erlaubt.

Darf man in verkehrsberuhigten Zonen andere Fahrzeuge überholen?

Dies ist aufgrund der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit gar nicht möglich.

Welche Vorfahrtsregeln gelten?

Innerhalb der verkehrsberuhigten Zone gilt rechts vor links. Verlässt man diese und biegt wieder auf eine normale Straße ein, muss man wie bei der Ausfahrt aus einem Grundstück grundsätzlich warten. Hier gilt dann nicht rechts vor links.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man in einem verkehrsberuhigten Bereich zu schnell fährt?

Laut aktuellem Bußgeldkatalog sind bei einer Überschreitung um zehn Stundenkilometer 58,50 Euro fällig, bei 15 Stundenkilometern sind es 78,50 und bei 20 muss man mit 98,50 Euro rechnen. Wer also meint, hier gelte Tempo 30, ist schnell knapp hundert Euro los. Alle die noch schneller fahren, riskieren bereits Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Wer zum Beispiel mit Tempo 50 durchfährt und erwischt wird, den erwarten 288,50 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Welche Strafen drohen außerdem bei Fehlverhalten in verkehrsberuhigten Bereichen?

Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich einen Fußgänger behindert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen, wenn er ihn gefährdet mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Verursacht er dadurch sogar einen Unfall, können 75 Euro fällig werden. Auch für das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen können je nach Dauer Bußgelder zwischen 15 und 30 Euro verhängt werden.

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