Verkehr:Garching nimmt E-Lademöglichkeiten in Stellplatzsatzung auf

Die Stadt Garching bekennt sich zur E-Mobilität. Bis zum Jahr 2028, so hat sich die Stadt vorgenommen, soll es in der Kommune 70 öffentliche Ladestationen geben. Neun neue Säulen wurden erst jüngst, Ende November, in Garching und Hochbrück eröffnet. Aber auch private Bauherren müssen künftig bei ihren Projekten an elektrisch betriebene Autos denken. Die vom Stadtrat nun neu gefasste Stellplatzsatzung sieht vor, dass von sofort an bei jedem neu gebauten Büro- oder Geschäftshaus mit sechs oder mehr Stellplätzen jeder dritte dieser Stellplätze so verkabelt sein muss, dass dort eine Wallbox oder andere Lademöglichkeit vorgehalten werden kann; hinzu kommt mindestens ein Ladepunkt pro 15 Stellplätze. Beim Bau von Wohngebäuden muss sogar jeder Parkplatz mit einer Leitung ausgestattet werden, sobald mehr als fünf Stellplätze innerhalb oder außerhalb des Gebäudes errichtet werden. Grundlage dafür ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das am 18. März 2021 in Kraft getreten ist.

Geschäfte und andere Gewerbeimmobilien, die unweit einer U-Bahnstation liegen, müssen zudem neu weniger Parkplätze vorhalten.

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