Verkehr auf der B471:Landrat kündigt Lkw-Fahrverbot an

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Nach dem Ausbau des Autobahnrings A 99 auf acht Spuren soll die B 471 zwischen Aschheim und Putzbrunn für Lastwagen tabu sein. Dafür bedarf es allerdings noch der Zustimmung der Regierung von Oberbayern.

Von Martin Mühlfenzl, Feldkirchen/Haar/Putzbrunn

Landrat Christoph Göbel (CSU) geht es vor allem um eine "deutliche Steigerung der Lebensqualität" für die Bürger im Osten des Landkreises. So hat es Göbel in seinem Brief an die Bürgermeister der Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Haar und Putzbrunn formuliert, in dem er die Anordnung eines Lkw-Fahrverbots auf der Bundesstraße 471 in ihren Gemeinden ankündigt.

Ein solches hatte Putzbrunns Rathauschef Edwin Klostermeier (SPD) Anfang August mit Unterstützung seiner Amtskollegen Thomas Glashauser (CSU) aus Aschheim, Gabriele Müller (SPD) aus Haar und Werner van der Weck (SPD) aus Feldkirchen in einem Schreiben an den Landrat gefordert. Göbel zeigt in seiner Antwort, die am Dienstag und Mittwoch die Rathäuser erreicht hat, "vollstes Verständnis für den Antrag". Er räumte aber auch ein, dass die Anordnung des Fahrverbots für den Schwerlastverkehr "rechtlich nicht unproblematisch" sei, da es sich bei der B 471 um eine wichtige Bedarfsumleitung des östlichen Autobahnrings der A 99 handle. Dem Lkw-Fahrverbot muss die Regierung von Oberbayern zustimmen, möglicherweise sogar die Staatsregierung.

Bisher hat die Regierung von Oberbayern stets signalisiert, dass ein Lkw-Fahrverbot nicht in Frage komme; zu bedeutend sei die B 471 als Ausweichtrasse für die A 99. "Wir wissen, dass es ein sehr schwerer Gang bis zu einem Fahrverbot ist", sagt Landrat Göbel auf Nachfrage. "Aber die Bürgermeister haben mich um die Anordnung gebeten, ich stehe dahinter und wir müssen es jetzt noch einmal versuchen." Klar sei aber auch, sagt Göbel, dass ein Fahrverbot erst möglich werde, wenn der laufende Ausbau der A 99 auf acht Spuren fertiggestellt sei. Das große Ziel müsse es sein, den Transitverkehr auf die A 99 zu bekommen; eine Sperrung der B 471 für Lastwagen dürfe daher keinesfalls zu einer Mehrbelastung für untergeordnete Straßen - etwa Kreisstraßen - führen, sagt Landrat Göbel. Gespräche etwa mit dem Staatlichen Bauamt Freising und der Regierung von Oberbayern liefen bereits. "Wir müssen den Prozess jetzt vorbereiten und prüfen im Landratsamt alles sehr intensiv", so Göbel.

Regierung von Oberbayern muss zustimmen

Groß ist die Freude in den betroffenen Kommunen angesichts der Ankündigung und Unterstützung des Landrats. "Wir wissen, dass das alles unter Vorbehalt steht, denn die Regierung von Oberbayern muss ja noch zustimmen", sagt Putzbrunns Bürgermeister Klostermeier. "Aber ich freue mich erst einmal vor allem für unsere Bürger." Denn diese litten am meisten unter dem immer weiter zunehmenden Verkehr. "Ich höre auch immer wieder Stimmen von Bürgern, die sagen, sie werden wegziehen, wenn es so weitergeht", sagt Klostermeier.

"In Putzbrunn runter von der A 99 und in Aschheim wieder rauf." Dieses zunehmende Ausweichverhalten von Lastwagenfahrern beklagt auch Feldkirchens Bürgermeister van der Weck. Er baut darauf, dass die Regierung von Oberbayern das Lkw-Fahrverbot "nicht bekämpfen" werde - denn davon könnten alle vier Gemeinden profitieren. "Viele Bürger klagen, dass es schon um vier, fünf Uhr morgens mit dem Verkehr losgeht", sagt van der Weck. Er gehe davon aus, dass täglich mehrere hundert Lastwagen aus den Ortszentren herausgebracht werden könnten. "Und sie sollen ja auch auf der Autobahn bleiben."

Wie in Österreich. Auch dort dürften Lastwagen die wichtigen Transitstrecken nicht verlassen, sagt Edwin Klostermeier. "Seit Jahren gilt dort ein Lkw-Fahrverbot. Deshalb gehe ich auch davon aus, dass dies EU-Recht ist", sagt der Putzbrunner Bürgermeister. Zudem zweifelt Klostermeier die Funktion der B 471 als Ausweichstrecke für die A 99 an. "Wenn die Autobahn dicht ist, und das ist sie fast jeden Tag, dann ist auch die B 471 dicht", sagt er. "Faktisch bringt diese Umleitungsstrecke nichts."

Nun hängt viel von der Regierung von Oberbayern ab. Als zuständige Straßenverkehrsbehörde kann das Landratsamt das Fahrverbot anordnen. Durchsetzen kann es der Landrat aber nicht.

© SZ vom 24.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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