Verfehlungen im Rathaus Taufkirchen:Teilerfolg für einstigen Chefbeamten

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Eingelöste Essensmarken und abgerechnete Überstunden: Das Verwaltungsgericht hat Vorgänge im Taufkirchner Rathaus aufgearbeitet, die Jahre zurückliegen. (Foto: Claus Schunk)

Verschwundene Essensmarken im Rathaus: Gericht hebt Kürzung der Bezüge auf.

Von Michael Morosow, Taufkirchen

Der Fall erhitzt seit sieben Jahren die Gemüter in Taufkirchen, insbesondere im Rathaus. Ebenso lang wehrt sich der ehemalige geschäftsleitende Beamte der Gemeinde, Josef Hinterberger, gegen den Vorwurf der Dienstpflichtverletzung im Zusammenhang mit verschwundenen Essensmarken und zu viel bezahlten Überstunden.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat jetzt nach mündlicher Verhandlung ein Urteil gesprochen, das Hinterberger nur zum Teil gefallen konnte: Richter Alex Glaser hob am Montag die Disziplinarverfügung, mit der dem Kläger seine Bezüge für ein Jahr um ein Zehntel gekürzt wurden, auf. Die von ihm erhoffte Reinwaschung von allen Schuldvorwürfen blieb jedoch aus.

Der Ruhestandsbeamte ärgert sich über den früheren Bürgermeister Pötke

Das Gericht erkannte ein "disziplinarisch zu ahndendes Verhalten des Klägers" zumindest hinsichtlich der beanstandeten Überstundenregelung. Allerdings erachtete das Gericht die Disziplinarmaßnahme gegen den zwischenzeitlich im Ruhestand befindlichen Kläger als unzulässig und stellte fest, dass eine Geldbuße gegen den Ruhestandsbeamten nicht mehr zulässig sei, auch wenn er diese für angebracht hielte, wie Glaser sagte. Dafür wurden Hinterberger die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Anwalt des Ruhestandsbeamten, Gerd Gersteegen, sagte nach der mündlichen Verhandlung, er werde das Urteil nicht akzeptieren.

Hinterberger dagegen ließ am Mittwoch noch offen, ob er weiter um sein Recht kämpfen wolle. "Mich ärgert vor allem, dass derjenige, der mir das eingebrockt hat, noch frei herumläuft", sagte der ehemalige Hauptamtsleiter. "Derjenige", das ist der frühere Taufkirchner Bürgermeister Jörg Pötke, auf dessen Betreiben hin der Gemeinderat im März 2009 ein Disziplinarverfahren gegen Hinterberger einleitete mit dem Ergebnis, dass die Landesanwaltschaft die Kürzung seiner Bezüge um ein Zehntel verfügte.

Mitarbeiter sammelten ihre Essensmarken und gaben die gebündelt ab

Das Verwaltungsgericht lastet zumindest im Bezug auf die verschwundenen Essensmarken Hinterberger keine Schuld an. Obwohl im Freistaat 2003 abgeschafft, war es in Taufkirchen bis 2008 möglich, dass Mitarbeiter ihre Essensmarken zum Wert von je 2,30 Euro gesammelt und gebündelt in der Kantine des Kulturzentrums einlösten. Die Tatsache, dass in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 30 000 Gutscheine eingelöst wurden und damit deutlich mehr, als bei einer regelmäßigen Verwendung möglich gewesen wären, hatte die Landesanwaltschaft auf das Versäumnis Hinterbergers, die Ausgabe zu kontrollieren, zurückgeführt. Das Verwaltungsgericht dagegen verwies darauf, dass die Essensmarkenregelung in Taufkirchen gängige Praxis gewesen sei.

Im Falle der zu viel bezahlten Überstunden sah Richter Glaser jedoch den Ruhestandsbeamten in der Schuld. Hinterberger hatte zwischen 1995 und 2003 einem EDV-Mitarbeiter unbegrenzt Überstunden genehmigt. 1800 kamen so zusammen, 1300 wurden auf Anweisung Hinterbergers ausbezahlt. Dass die Überstunden tatsächlich geleistet wurden, das konnte inzwischen bewiesen werden. Hinterberger aber hatte gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss nur 100 Überstunden angegeben und es zudem versäumt, die Überstunden vom Gemeinderat genehmigen zu lassen.

© SZ vom 03.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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