Hundeverordnung:Unterföhring nimmt Herrchen an die kurze Leine

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So ist es brav: ein angeleinter Hund beim Gassigehen. (Foto: Leonhard Simon/)

In der Gemeinde dürfen Halter ihre Tiere ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern fast nirgends mehr frei herumlaufen lassen. Verstöße können mit Geldbußen bis 1000 Euro geahndet werden.

Von Laura Geigenberger, Unterföhring

Vom 1. Dezember an müssen Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe in Unterföhring fast im gesamten Gemeindegebiet angeleint werden. Das hat der Gemeinderat mit 13 zu 10 Stimmen nach langer Diskussion entschieden. Von der Regelung betroffen sind beispielsweise Schäferhunde, Labradore und Golden Retriever. Bei Verstößen müssen Hundehalter Bußgelder bis zu 1000 Euro zahlen.

Anlass für die verschärfte Hundeverordnung seien diverse Vorfälle mit großen Hunden sowie Beschwerden insbesondere von Kinderbetreuungseinrichtungen, die in jüngster Zeit vermehrt im Rathaus eingegangen seien, sagte Hauptamtsleiter Felix Kinzinger. Mit der Ausweitung der Leinenpflicht sollen Kinder, Menschen mit Behinderung und Senioren besser geschützt werden. So sieht die neue Regelung vor, dass große Hunde auf allen öffentlichen Anlagen, Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften sowie am Etz- und Tunnelweg, den Spaziergebieten am mittleren Isarkanal und bei Märkten und Veranstaltungen künftig gesichert werden müssen. Die Leine muss reißfest und darf nicht länger als zwei Meter sein.

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Dem Beschluss um den verschärften Leinenzwang ging eine hitzige Debatte im Gemeinderat voraus. Während Einigkeit darüber herrschte, dass Hunde insbesondere in der Nähe von Kindern gesichert werden müssten, kritisierten Gegner die Verordnung als "völlig unverhältnismäßig". Bei 400 Hunden in der Kommune stünden bislang sieben gemeldete Vorfälle zu Buche - damit würden "98,5 Prozent" der Tiere und Halter für die Fahrlässigkeit anderer bestraft, kritisierte etwa SPD-Gemeinderätin Sabine Fister. Die Bedenken von Claudia Leitner (CSU), dass die neue Regelung einer artgerechten Haltung widerspreche, wurde von Gemeindeseite abgewiesen - laut Beschlussfassung könnten die Hunde ihren Bewegungsdrang, welcher "aus tierschutzrechtlicher Sicht ebenfalls gewürdigt und beachtet" werden müsse, weiterhin frei auf Feldwegen ausleben.

Ebenfalls in der neuen Verordnung erfasst sind zudem sogenannte Kategorie-zwei-Hunde - unabhängig von ihrer Größe. Dazu zählen Rassen wie Bullterrier, Mastiffs oder Rottweiler, denen aufgrund ihrer "vermuteten Kampfhundeeigenschaften" ein höheres Gefahrenpotenzial zugeschrieben wird. Der Rathausverwaltung zufolge sind derzeit vier solcher Tiere in Unterföhring gemeldet.

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