Keine 24 Stunden, nachdem im Taufkirchner Rathaus fast 1800 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen eine Wohnbebauung an der Dorfstraße eingegangen sind, ist für eben jenes Gebiet östlich des Entenbachs ein Bebauungsplan in Kraft getreten. Anlass dafür ist ein entsprechender Beschluss im Bauausschuss des Gemeinderats. Zwar versuchte Beatrice Brückmann von der Initiative Lebenswertes Taufkirchen (ILT) in der Gemeinderatssitzung zwei Tage später, den Vorgang noch per Eilantrag zu stoppen; doch eine klare Mehrheit im Gremium lehnte dies ab.
Ohnehin, sagt der von der CSU getragene parteilose Bürgermeister Ullrich Sander, sei der letzte Aushang des Bebauungsplans bereits erfolgt und dieser damit rechtskräftig. Genau das wollte Beatrice Brückmann verhindern, die argumentierte: "Wir sollten den Bebauungsplan nicht bekanntmachen, bevor eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gefallen ist."
Eine Initiative hatte binnen drei Wochen jeweils knapp 1800 Unterschriften für zwei Bürgerbegehren gesammelt, die sich beide gegen Wohnbebauungen in Taufkirchen richten. Das erste Anliegen trägt den Namen "Grünlandfläche an der Dorfstraße erhalten" und wendet sich gegen Pläne für ein Wohnquartier auf der bislang unbebauten Fläche am Entenbach. Das zweite Bürgerbegehren betrifft ein weiter westlich gelegenes Grundstück am Wolfschneiderhof. Dort plant die Gemeinde neben einem Seniorenheim und Betreutem Wohnen auch eine Wohnbebauung. Letztere wollen die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens "Kein Allgemeines Wohngebiet am Hachinger Bach" jedoch verhindern und das Vorhaben auf Senioreneinrichtungen begrenzen.
Für beide Vorstöße sind vorige Woche ausreichend Unterschriften im Rathaus eingereicht worden. Somit muss nun der Gemeinderat binnen eines Monats über die Zulässigkeit der beiden Bürgerbegehren entscheiden. Sieht das Gremium diese gegeben, kommt es zu einem Bürgerentscheid - sofern der Gemeinderat die Forderungen nicht selbst beschließt. Bewertet das Gremium die Anliegen jedoch als unzulässig, können deren Initiatorinnen gegen die Entscheidung klagen.