Direkte Demokratie:Fast 1800 Unterschriften gegen neue Wohngebiete

Lesezeit: 2 min

Ordner voller Unterschriften haben Hubert Iral, Günther Brückmann, Kathrin und Johannes Schöber, Adelheit Wehner, Renate Meule und Ilona Ptok im Taufkirchner Rathaus übergeben. Bürgermeister Ullrich Sander empfing die Initiatoren der beiden Bürgerbegehren nicht. (Foto: Sebastian Gabriel/)

Die beiden Taufkirchner Bürgerbegehren dürften das Quorum für einen Bürgerentscheid locker übertreffen. Jetzt kommt es darauf an, ob die Formulierungen auch den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

Mit vier schweren Aktenordner beladen ziehen Kathrin Schöber und ihre Mitstreiterinnen an diesem nasskalten Vormittag zum Taufkirchner Rathaus. Ihr Ziel ist das Büro von Bürgermeister Ullrich Sander, der aufgrund eines Termins jedoch nicht für sie zu sprechen ist. Und so übergeben die Frauen in seinem Vorzimmer jene vier Ordner, in denen sich Hunderte Listen mit Unterschriften befinden. Genauer gesagt: 1792 Unterschriften für das Bürgerbegehren mit Titel "Kein allgemeines Wohngebiet am Hachinger Bach". Und 1797 Unterschriften für das Bürgerbegehren "Grünlandfläche an der Dorfstraße erhalten".

"Es hat uns selbst überrascht, dass wir in so kurzer Zeit so viele Unterschriften sammeln konnten", sagt Kathrin Schöber, die neben Renate Meule, Birgit Iser und Adelheid Wehner zu den Vertreterinnen der zwei Anliegen zählt. An Ostern hatten sie begonnen, die Werbetrommel für die Bürgerbegehren zu rühren und unter anderem Handzettel an alle Haushalte im Ort verteilt. Das Gros der Unterschriften sei daraufhin in den Briefkästen der Vertreterinnen gelandet, berichtet Kathrin Schöber. "Wir haben unglaublich viel positive Resonanz bekommen - und das nicht nur von dort Wohnenden, sondern aus ganz Taufkirchen." Sie wertet das als Zeichen, dass etliche Menschen im Ort "den Wert dieser Flächen für das Gemeinwohl sehen und froh sind, sich mit ihrer Unterschrift der stark zunehmenden Verstädterung unserer Gemeinde entgegenstellen zu können".

Konkret wenden sich die Bürgerbegehren gegen zwei Projekte, die in der Planung freilich schon weit gediehen sind. Zum einen wollen die Initiatorinnen das Bauvorhaben nordöstlich des Wolfschneiderhofs auf Senioreneinrichtungen begrenzen und somit die vom Gemeinderat zusätzlich geplante Wohnbebauung in dem Gebiet verhindern. Dies sei jedoch "nicht realistisch", hat der von der CSU unterstützte parteifreie Bürgermeister Sander bereits betont. Schließlich sei die Gemeinde bei der Planung des Quartiers auf die Zusammenarbeit mit weiteren Grundstückseignern angewiesen.

Das zweite Bürgerbegehren richtet sich gegen die geplante Bebauung des Areals weiter östlich zwischen Dorfstraße und Postweg. Hier ist auf der derzeit noch freien Fläche ein neues Wohngebiet geplant, für das die Gemeinde laut Sander bereits Verträge mit dem Grundstückeigner abgeschlossen hat. Dessen ungeachtet wollen die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens eine Bebauung an der Stelle verhindern. Ihnen zufolge ist die dortige Fläche - ebenso wie jene am Hachinger Bach - "besonders schützenswert, weil sie einen positiven Einfluss auf das Klima im Talgrund hat". Überdies wird in der Begründung zu den Bürgerbegehren auf die Rolle der Grundstücke als Naherholungsgebiet und auf die drohende Verkehrszunahme verwiesen.

2021 ist ein Bürgerbegehren mit ähnlicher Zielsetzung an den Formulierungen gescheitert

All diese Sorgen treiben offenbar etliche Menschen in Taufkirchen um - zumindest wenn es nach der Anzahl der gesammelten Unterschriften geht, die deutlich über dem nötigen Quorum von knapp 1200 liegt. Wenn die Unterschriften geprüft sind, wird es in einem nächsten Schritt um die Zulässigkeit der zwei Anliegen gehen. An diesem Punkt war im Sommer 2021 das Bürgerbegehren "Stopp der Verstädterung" gescheitert, das der Gemeinderat damals einstimmig für unzulässig erklärte. Hinsichtlich der vorliegenden Gesuche sei sie jedoch zuversichtlich, sagt Kathrin Schöber: "Wir haben uns sehr viel Zeit genommen für die Formulierungen, damit sie nicht angegriffen werden können."

Nach dem Einreichen der Unterschriften muss der Gemeinderat binnen eines Monats über die Zulässigkeit der Begehren entscheiden. Sollte das Gremium diese verneinen, können die Vertreterinnen dagegen Klage erheben. Andernfalls käme es zu Bürgerentscheiden - sofern der Gemeinderat die in den Begehren geforderten Maßnahmen nicht selbst beschließt.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusJugendfußball
:"Die Jungs wollen dorthin, wo ich war"

Als Fußballer hat Lothar Matthäus fast alles erreicht, seine Trainerkarriere war dagegen nur mäßig erfolgreich. Nun coacht der Rekordnationalspieler zwischen seinen Terminen als TV-Experte die U13-Mannschaft seines Sohnes in Grünwald - und nimmt diese Aufgabe sichtlich ernst.

Von Stefan Galler

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: