Pullach:Doch kein Bürgerentscheid im Oktober

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Die Erweiterungspläne von United Initiators liegen wegen des Streits in der Gemeinde auf Eis. (Foto: Sebastian Gabriel)

Nachdem die Gegner der Chemiewerk-Erweiterung gerichtlich gegen das Ratsbegehren vorgehen, widerruft der Gemeinderat die trotz rechtlicher Bedenken erteilte Zulassung des Bürgerbegehrens. Wie es weitergeht, ist völlig offen.

Von Michael Morosow, Pullach

In der Auseinandersetzung um die Umbau- und Erweiterungspläne für das Chemiewerk von United Initiators in Pullach werden wohl die Rechtsaufsicht des Landratsamtes München und das Verwaltungsgericht entscheiden. In der eiligst anberaumten Sitzung des Ferienausschusses am Montag hat das neunköpfige Gremium mehrheitlich beschlossen, die Zustimmung des Gemeinderates vom 26. Juli zur Zulassung des Bürgerbegehrens wieder zu kassieren und weitere Schritte für das ebenfalls bereits beschlossene Ratsbegehren vorerst auszusetzen. Der Termin 23. Oktober für einen Bürgerentscheid ist damit hinfällig geworden.

Wie es nun weitergehen wird in dieser zunehmend komplizierten und verfahrenen Situation, ist ungewiss. Fest steht, dass die Rechtsaufsicht des Landratsamtes inzwischen mit beiden Augen auf die Vorgänge in Pullach schaut und die Gemeinde angewiesen hat, ihr noch am Dienstag ein ausführliches Protokoll der Sitzung zukommen zu lassen, was bereits um 0.30 Uhr geschehen ist, wie der stellvertretende Bürgermeister und Sitzungsleiter Andreas Most (Pullach plus) am Dienstag sagte.

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Dass die Mitglieder des Ferienausschusses sehr kurzfristig zur Sitzung geladen wurden, ist erstens begründet durch die Drei-Monats-Frist des Bürgerbegehrens und dem daraus resultierenden Zeitdruck der Gemeinde, für die Wahlunterlagen rechtzeitig den Druckauftrag zu erteilen. Noch mehr aber liegt es daran, dass sich seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26. Juli die Ereignisse regelrecht überschlagen haben. So etwa hat die Bürgerinitiative gegen die Chemiewerk-Erweiterung inzwischen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Ratsbegehren beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht und hat zudem eine Klage in der Hauptsache gegen das Ratsbegehren angekündigt. Außerdem hat United Initiators eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt München gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens eingereicht. Die Behörde hat sowohl die Bürgerinitiative als auch das Rathaus dazu aufgefordert, eine Stellungnahme zu ihren Begründungen ihrer Begehren abzugeben.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Gemeinderat in seiner Juli-Sitzung für die Zulassung des Bürgerbegehrens gestimmt hatte, obwohl dieses laut juristischen Expertisen aufgrund grober Mängel eigentlich hätte abgelehnt werden können, zeigte sich Cornelia Zechmeister (WIP) enttäuscht von dem Vorgehen der Bürgerinitiative gegen das Ratsbegehren. Traurig, aber auch erzürnt sei sie darüber. Dagegen sagte Christine Eisenmann (CSU), dass ein Beleidigtsein nicht angebracht und eine rechtliche Überprüfung der Zulässigkeit des Ratsbegehrens gutes Recht der Bürgerinitiative sei. Sie, ihr Mann und Fraktionskollege Uwe Eisenmann sowie Angelika Metz (WIP) votierten am Ende ohne Erfolg gegen die Rücknahme des Beschlusses vom Juli.

"Wir sind jetzt in der Situation, die wir vermeiden wollten, nämlich, dass das Bauleitverfahren über Gerichte geklärt wird."

"Wir sind jetzt in der Situation, die wir vermeiden wollten, nämlich, dass das Bauleitverfahren über Gerichte geklärt wird", sagte Renate Grasse (Grüne), aber die Sachlage habe sich völlig verändert. Holger Ptacek (SPD) betonte, die Rechtsaufsicht habe die Rechtswidrigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt und das liege in der Verantwortung der Bürgerinitiative.

Agenda-Sprecher Peter Kloeber erinnerte an die tausend gesammelten Unterschriften der Bürgerinitiative und daran, dass die Begründung des Bürgerbegehrens seit dem positiven Beschluss vom Juli unverändert geblieben sei. "Jetzt plötzlich soll sie ungültig sein nur wegen der Stellungnahme?", fragte er in die Runde. Darauf sagte Most, die Grundlage für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Verbund mit dem Ratsbegehren sei nicht wegen der Stellungnahme, sondern wegen der Klage der Bürgerinitiative gegen das Ratsbegehren aufgehoben. Deren Sprecher Christian Boeck erklärte, die Initiative sei nicht gegen das Ratsbegehren, aber er fordere das gleiche Recht wie die Gemeinde, irreführende Punkte im Ratsbegehren gerichtlich prüfen zu lassen. Er sehe keine Chancengleichheit für die Bürgerinitiative, unter anderem deshalb, weil deren Stellungnahme von der Gemeinde bislang nicht veröffentlicht worden sei.

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